Coronavirus in München
Auch Landkreis München weitet Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen aus
Stand 20.10.20 - 11:41 Uhr
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Wegen der steigenden Corona-Zahlen beraten das Gesundheitsamt mit den jeweiligen Verwaltungen im Landkreis, auf welchen öffentlichen Plätzen die Maskenpflicht ausgedehnt werden soll.
© Foto: shutterstock
Landkreis München Corona-Zahlen steigen weiter
Auch im Landkreis München steigen die Infektionszahlen weiter. Deshalb soll auch hier auf zahlreichen öffentlichen Plätzen in den Städten und Gemeinden des Landkreises eine Maskenpflicht eingeführt werden.
- Anzeige -7-Tage-Inzidenz im Landkreis München
Die offiziellen Kennzahlen zur 7-Tage-Inzidenz veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Die 7-Tage-Inzidenz ergibt sich aus der Anzahl der für die letzten sieben Tage neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. Die vom LGL ermittelte 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis München beträgt 42,23.
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Wo genau wird die Maskenpflicht ausgeweitet?
Bereits den ganzen Montag über hat das Gesundheitsamt mit den jeweiligen Verwaltungen in den Rathäusern der Landkreise abgeklärt, wo genau die Maskenpflicht ausgedehnt werden soll. Die endgültige Entscheidung soll heute getroffen werden.
Gemeinde Haar: die Bewohner müssen wohl damit rechnen, dass sie wahrscheinlich künftig in der Leibstraße, rund um das Einkaufszentrum am Jagdfeldring sowie in der Ladenzeile südlich des S-Bahnhofs stets eine Maske tragen müssen.
Ottobrunn: die Gemeinde soll dem Landratsamt drei Orte gemeldet haben, an denen künftig verschärfte Maskenpflicht gelten soll. Diese sind, jeweils zu den Markttagen auf dem Margreider Platz, Unter den Lauben und auf dem Bahnhofsplatz.
Unterschleißheim: hier gilt die Maskenpflicht bereits auf dem Wochenmarkt. Eine weitere Ausdehnung auf andere Plätze in der Stadt soll bisher nicht vorgesehen sein. Gleiches gilt es in Pullach.
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Die Ampelregelung der bayerischen Landesregierung nach 7-Tage-Inzidenz
Generell: Mindestabstand 1,5 m und Hygieneregeln beachten
7-Tages-Inzidenz unter 35 (Farbe grün):
- Kontaktbeschränkung: 10 Personen oder 2 Haushalte im öffentlichen Raum
- Veranstaltungen: max. 100 Teilnehmer drinnen bzw. 200 draußen (Spezialregelungen für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen)
- Maske: bei besonderer Anordnung (z.B. ÖPNV, Schulen, Krankenhäuser, Gastronomie) und wenn Mindestabstand (1,5 m) nicht eingehalten werden kann.
7-Tages-Inzidenz über 35 (Farbe gelb):
- Private Feiern und Kontakte werden auf max. 10 Personen oder 2 Haushalte begrenzt
- Sperrstunde, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot auf öffentl. Plätzen ab 23 Uhr
- Maskenpflicht, wo Menschen dichter bzw. länger zusammengekommen (z.B. Fußgängerzonen, öffentl. Gebäude, Schulen, Veranstaltungen)
7-Tages-Inzidenz über 50 (Farbe rot):
- Private Feiern und Kontakte werden auf max. 5 Personen oder 2 Haushalte begrenzt.
- Sperrstunden, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen sowie Alkoholverbot auf öffentl. Plätzen ab 22 Uhr
- Maskenpflicht genauso wie bei Farbe gelb
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