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Coronavirus in Bayern

500 Euro Pflegebonus: So kannst du die Prämie beantragen

Stand 24.04.20 - 10:49 Uhr

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Als Zeichen der Anerkennung für das außergewöhnliche Engagement in der Pflege, bezahlt Bayern einen Bonus von bis zu 500 Euro. So kannst du den Bonus beantragen. 

500 Euro Pflegebonus: So kannst du die Prämie beantragen

© Foto: shutterstock

Hier gibt’s die Anleitung und Formulare

Die Pflegenden leisten in der derzeitigen Krisensituation Herausragendes. Während andere Beschäftigte von Zuhause aus arbeiten können, sind die Pflegenden an der Front. Die bayerische Staatsregierung will Pflegekräften in der Corona-Krise mit einer finanziellen Prämie danken. Wir sagen dir, wie du diesen Bonus beantragst:

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Wer kann den Bonus beantragen?

Berücksichtigt werden professionell Pflegende in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken, in stationären Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten.

Auch Rettungssanitäter, Rettungsassistenten und Notfallsanitäter erhalten die Prämie. 

Du musst mindestens seit dem 07.04.2020 beschäftigt sein.

Der Bonus ist wie folgt gestaffelt:

  • regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit bis 25 Stunden oder in der Ausbildung: 300 Euro
  • regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mehr als 25 Stunden: 500 Euro

Auch Pflegekräfte in Elternzeit oder Mutterschutz haben einen Anspruch auf die Prämie.

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So kannst du die Prämie beantragen:

Als Arbeitnehmer musst du  folgende Unterlagen mit hochladen:

Achtung: Wenn du über eine Zeitarbeitsfirma tätig bist, muss die Arbeitgeberbescheinigung von der Zeitarbeitsfirma und nicht von der Einsatzeinrichtung ausgefüllt und unterschrieben sein!

Als Selbständiger musst du folgendes einreichen:

  • Kopie deines Personalausweises
  • Eine Erklärung über deine Tätigkeit
  • Einen geeigneten Tätigkeitsnachweis (zum Beispiel über die Meldung beim Finanzamt oder ähnliches)
  • Eine ausgefüllte De-minimis Erklärung – den Vordruck findest du hier.

Die ausgefüllten Formulare musst du dann im Antragscenter hochladen. Wer keinen Scanner zur Hand hat, kann die Formulare auch mit dem Smartphone abfotografieren. Wenn du im letzten Schritt deine E-Mailadresse angebt, bekommst du eine Eingangsbestätigung.

Der Antrag muss bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.


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Wie wird der Corona-Pflegebonus steuerlich behandelt?

Es gibt durch den Bund einen Steuerfreibetrag für derartige Zahlungen von 1500 Euro in 2020. Wenn du den Freibetrag nicht durch andere Bonuszahlungen bereits ausschöpfst, ist der Bonus steuerfrei. Ansonsten ist er zu versteuern.

Weitere Infos zum Corona-Pflegebonus findest du hier.

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