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Coronavirus in Bayern

2G oder 3G? Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen gefordert

Stand 04.02.22 - 14:23 Uhr

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2G im Einzelhandel gehört seit ein paar Wochen der Vergangenheit an - nun melden sich auch die Friseure und Kosmetikstudios. Wird hier gelockert?

2G oder 3G? Lockerungen für körpernahe Dienstleistungen gefordert
© Foto: shutterstock

Bayerisches Handwerk fordert 3G-Regel für körpernahe Dienstleistungen

München (dpa/lby) – Der Bayerische Handwerkstag fordert die Aufhebung der 2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen. Neben Geimpften und Genesenen (2G) sollen künftig auch negativ Getestete (3G) die Läden betreten dürfen.

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Dieser Schritt sei nach der Aufhebung der 2G-Regel im Einzelhandel nur folgerichtig, sagte Verbandspräsident Franz Xaver Peteranderl am Freitag. Die Firmen litten seit Monaten unter starken Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebs, obwohl sich die Zahl der Kunden gut über den Tag verteilen lasse.

 Lockerung für Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegestudios 

Eine Lockerung würde Friseur-, Kosmetik-, Fuß- und Nagelpflegestudios betreffen. Der Handwerkstag fordert, dass die derzeit ausgesetzte Siebentagesinzidenz über 1000 gänzlich keine Rolle mehr spielen soll. Auch eine einheitliche Gestaltung der Regelungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird gefordert. Bislang gilt dort meist die 2G-Regel.

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