Es wird teurer!
Änderungen im Bußgeldkatalog: So teuer wird Rasen und Falschparken in Zukunft
Stand 04.11.21 - 11:59 Uhr
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Es war ein langer Weg. Nun aber kommen bald die ersehnten Änderungen am Bußgeldkatalog. Besonders für Falschparker und Raser gibt es einige Neuerungen. Welche das genau sind, erfährst du hier.
Foto: Angelika Warmuth/dpa
Auf diese neuen Bußgelder haben sich Bund und Länder geeinigt
Berlin/Bremen (dpa) – Für Verkehrssünder wie Raser wird es aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr deutlich teurer werden. Das gilt zum Beispiel auch für Parkverstöße. Die Kernbotschaft soll es sein Radfahrer und Fußgänger besser zu schützen. Nach einem langen Streit zwischen Bund und Ländern will der Bundesrat in der kommenden Woche, am 8. Oktober, über Änderungen am Bußgeldkatalog entscheiden. Das geht aus der Tagesordnung hervor. Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zuzustimmen.
- Anzeige -Die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK), Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), rechnet fest mit einer Zustimmung. In diesem Fall muss Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Verordnung noch unterschreiben. Die Änderungen am Bußgeldkatalog treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft – zur «ausreichenden Vorbereitung der praktischen Umsetzung».
- Anzeige -Schmerzhafte Bußgelder als deutliches Signal an Autofahrer
Schaefer sagte der Deutschen Presse-Agentur, die neuen Regelungen und die schmerzhaften Bußgelder seien ein deutliches Signal an Autofahrer, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten. «Wir wissen, überhöhte Geschwindigkeit ist die häufigste Unfallursache. Bußgeldkatalog und Straßenverkehrsordnung sind letztlich verkehrserzieherische Maßnahmen zur gegenseitigen Rücksichtnahme.»
Sie lobte den im April gefundenen Kompromiss zwischen Bund und Ländern als «echten Durchbruch», bei dem man sich über Parteifarben hinweg geeinigt habe. Zuvor hatte es ein langes Gerangel gegeben. Wegen eines Formfehlers waren verschärfte Bußgeldregeln in der neuen Straßenverkehrsordnung im vergangenen Jahr außer Vollzug gesetzt worden.
Schaefer sagte, auch Scheuer habe eine konstruktive Rolle gespielt. «Es war ein gegenseitiges Nehmen und Geben.» Die Grünen, die ursprünglich schärfere Regeln für einen Führerscheinentzug wollten, seien in dem Punkt über ihren Schatten gesprungen. Scheuer habe sich kompromissbereit bei der Erhöhung der Bußgelder gezeigt.
- Anzeige -Kritik vom ADFC
Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw die Maßnahmen, die am stärksten zur Unfallverhütung beitragen können.
Insgesamt sei die Novelle aber nur ein «Trippelschritt» gewesen, sagte ADFC-Sprecherin Stephanie Krone. «Die StVO privilegiert nach wie vor das Auto und behindert Kommunen, die Straßen schnell fahrradfreundlich umzugestalten.» Das müsse sich ändern aus Gründen des Klimaschutzes und der Verkehrssicherheit. «Kommunen brauchen die Möglichkeit, großflächig Tempo 30 und neue geschützte Radfahrstreifen an Hauptstraßen anzulegen, ohne bürokratischen Hürdenlauf.» Die neue Bundesregierung müsse dazu zügig das Verkehrsrecht reformieren. «Damit das in der kommenden Legislatur klappt, muss das in den ersten 100 Tagen beginnen», so Krone.
- Anzeige -Das sind die konkreten Neuregelungen des Bußgeldkatalogs:
- Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
- Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
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