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Weihnachtszeit

Darf ich meine Glühweintasse vom Christkindlmarkt einfach so mitnehmen?

Stand 24.11.23 - 14:40 Uhr

Die Glühweintasse vom Weihnachtsmarkt als Souvenir mitgehen lassen? Wir sagen dir, wieso du beim nächsten Mal vielleicht doch ein zweites Mal darüber nachdenken solltest.

Darf ich meine Glühweintasse vom Christkindlmarkt einfach so mitnehmen?
©Shutterstock

Erst nachfragen, dann mitnehmen!

Die Christkindlmärkte gehen wieder los und Glühwien wird in Massen ausgeschenkt. Bei vielen Besuchern schießt um diese Jahreszeit der Privatbestand an Tassen im Schrank in die Höhe. Wieso du vielleicht aber nochmal darüber nachdenken solltest, die Glühweintasse als Souvenir einzustecken, verraten wir dir.

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Pfand ≠ Kaufpreis!

Grundsätzlich gilt: Das Pfand bei der Glühweintasse ist kein Kaufpreis! Das ist deshalb so, da beim Kauf eines Glühweins zwar der Wein an sich den Besitzer wechselt, jedoch aber nicht die Tasse. Die bleibt nämlich weiterhin Eigentum des Standbesitzers. Weil Pfand zahlen nicht gleich bedeutet, dass du sie gekauft hast, hast du die Tasse lediglich ausgeliehen. Gibst du sie nicht zurück, dann begehst du rechtlich gesehen eigentlich einen Diebstahl!

Angst haben, dass du verhaftet wirst, musst du aber nicht – denn solange der Standbesitzer dem nicht nachgeht, hat das ganze auch keine Konsequenzen. Meistens macht es den Besitzern nicht viel aus, da zwischen Einkaufs- und Pfandpreis nicht viel Unterschied ist. Die Besitzer machen also keinen Verlust, nimmst du die Tasse mit. Schätzungsweise kommen übrigens ca. 80 Prozent der Glühweintassen jährlich nicht mehr zurück an ihren Stand.

Möchtest du aber auf der sicheren Seite sein, dann frag einfach nach, ob du die Tasse behalten darfst – meistens haben die Besitzer nichts dagegen einzuwenden.

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