"Zu verschenken"-Kisten
«Zu verschenken» Kisten oder Sperrmüll vor der Tür – Was ist okay?
Stand 13.11.24 - 15:29 Uhr
«Zu verschenken»: Was gut gemeint ist, wird oft zur Last für Außenstehende. Was bei am Straßenrand angebotenen Sachen erlaubt ist und ab welchem Punkt sogar Strafen drohen, haben wir für dich zusammengefasst.
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Alte Sachen loswerden – Aber wie?
Jeder hat sie schon einmal gesehen oder sogar selbst hinausgestellt. Kisten mit der Aufschrift „zu verschenken“. Oft eine schnelle und vor allem bequeme Lösung. Doch was eigentlich einem positiven Zweck dienen soll, wird des Öfteren genutzt, um Unbrauchbares aus der eigenen Wohnung zu entfernen und stellt vielmehr eine Last dar.
- Anzeige -Wir sagen dir, wie die Gesetzeslage zu diesem Thema ist und worauf du achten musst, wenn du Dinge vor deiner Haustür anbieten möchtest.
„Zu Verschenken“ Kisten – So machst du’s richtig
Grundsätzlich gilt: wilde Müllablagerung ist verboten. Dazu gehören auch Kisten mit alten Büchern, Küchenutensilien oder Schmuck.
Es gibt jedoch auch in diesem Fall eine Art Schlupfloch. Beschriftest du die Sachen deutlich erkennbar mit den Worten „zu verschenken“ und lässt sie maximal 24 Stunden an einem Ort, wo sie niemanden behindern, stehen, drückt die Straßenreinigung beim Aufräumen ein Auge zu.
Natürlich solltest du auch nichts Gefährliches, wie scharfe oder sogar giftige Gegenstände, abstellen. Am wichtigsten ist: Die Sachen dürfen niemanden behindern, das heißt nicht auf Rad- oder Gehwegen stehen. Es sollte bei kleinen, nicht störenden Gegenständen bleiben, die bestenfalls gesammelt in einer Kiste zum Verschenken angeboten werden.
Wenn du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, frage lieber vorher nochmal bei der Hausverwaltung nach, ob du deine Sachen für einen Tag vor das Haus stellen darfst. Generell gilt natürlich, dass lediglich Dinge in gutem Zustand für die Öffentlichkeit angeboten werden. Sperrmüll oder kaputte Dinge dürfen nicht zum Mitnehmen auf öffentlichen Wegen angeboten werden.
Auf der sicheren Seite sei man auf jeden Fall, wenn man die Sachen im eigenen Garten, der Einfahrt oder auf der Fensterbank zum Mitnehmen hinstellt, so das Baureferat.
Das passiert mit „Zu Verschenken“ Kisten
Es lässt sich also festhalten, dass die kleinen Geschenkkisten zwar kurzfristig geduldet werden, jedoch grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Laut einer Sprecherin des Baureferats werden die Kisten im Zuge des regulären Reinigungsturnus der Straßenreinigung mitgenommen und entsorgt. Grund dafür sei die Gewährleistung der „Sicherung und Sauberkeit der öffentlichen Flächen“.
Und wie sieht es mit (Sperr-)Müll aus?
Alte Matratzen, Sofas oder andere große Gegenstände solltest du lieber nicht vor deine Haustür stellen, mit der Hoffnung, dass er einen neuen Besitzer findet. „Wer Müll nicht vorschriftsmäßig entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit“, sagt eine Sprecherin des Baureferats.
Alternativen zur „Zu Verschenken“ Kiste
Wenn du sicher gehen möchtest, dass deine alten Lieblingsstücke einen neuen Besitzer finden, gibt es einige Orte, an welchen du sie abgeben kannst.
- Sozialkaufhäuser – in einem Sozialkaufhaus kannst du von Schmuck bis hin zu Sofagarnituren alles, was du selbst nicht mehr benötigst, abgeben und jemand anderen glücklich machen.
- Second-Hand Läden – Kleidung, die dir nicht mehr gefällt, findet hier garantiert ein neues Zuhause.
- Bibliotheken – nicht nur alte Bücher, auch Spiele, DVDs oder CDs werden in den meisten Bibliotheken mit Freude entgegengenommen.
- Gebrauchtwarenhaus der AWM – das Abfallwirtschaftsamt nimmt nicht mehr benötigte Sachen entgegen und vermittelt sie an Menschen, die sie brauchen können.
- SOS-Kinderdorf – mache Kindern eine Freude mit deinen alten Dingen. Das SOS-Kinderdorf freut sich über jede Spende.
- Obdachlosenhilfe – Anstatt Kleider, Decken oder Schuhe, die du nicht mehr brauchst, wegzuschmeißen, kannst du sie zur Obdachlosenhilfe in München bringen, wo sie hilfsbedürftige Menschen bekommen.
Was du machen kannst, wenn du Müll auf der Straße siehst
Wenn du Verunreinigungen oder illegal abgeladenen Müll im Stadtgebiet entdeckst, kannst du diese wie gewohnt melden: Entweder per Telefon unter 089/233-96296, bzw. möglichst mit Foto über ein online‐Formular, erreichbar über den QR-Code auf den städtischen Abfallbehältern sowie über diese Adresse.
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