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München Stadt

Vier Stadtweite Einkaufsabende: Das gilt 2026 in München

Stand 26.02.26 - 15:16 Uhr

Es gibt nun ein klar geregeltes Modell mit vier stadtweiten Einkaufsabenden pro Jahr sowie zusätzlichen individuellen Öffnungsmöglichkeiten für Betriebe.

Vier Stadtweite Einkaufsabende: Das gilt 2026 in München
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Vier stadtweite Einkaufsabende: Das gilt 2026 in München

In München treten 2026 erstmals die neuen Regeln der städtischen Ladenschlussverordnung vollständig in Kraft. Statt einzelner, teils unterschiedlich organisierter Sonderaktionen gibt es nun ein klar geregeltes Modell mit vier stadtweiten Einkaufsabenden pro Jahr sowie zusätzlichen individuellen Öffnungsmöglichkeiten für Betriebe.

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Die festen Termine für ganz München

Der Einzelhandel darf an folgenden Tagen jeweils bis 00:00 Uhr öffnen:

  • Erster Freitag im April

(fällt dieser auf Karfreitag, wird der Termin um eine Woche vorgezogen)

  • Freitag vor den Herbstferien
  • Freitag nach dem vierten Donnerstag im November (Black Friday)
  • Dritter Adventssamstag

Diese Termine gelten stadtweit und schaffen eine einheitliche Struktur für lange Einkaufsabende – unabhängig von einzelnen Quartiersinitiativen.

Zusätzliche individuelle Abendöffnungen

Neben den vier offiziellen Einkaufsabenden können Geschäfte weiterhin bis zu vier eigene Abendöffnungen pro Jahr bis Mitternacht durchführen.

Wichtig dabei:

  • Es ist keine Genehmigung erforderlich.
  • Die Öffnung muss lediglich mindestens 14 Tage vorher beim Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden.
  • Für Einkaufszentren oder Passagen ist eine gemeinsame Anzeige aller beteiligten Läden möglich.

Damit bleibt Raum für branchenspezifische Aktionen, Stadtteilfeste oder besondere Anlässe.

Sonntagsregelung für Tourismusbedarf

Eine weitere Neuerung betrifft die Fußgängerzone der Altstadt in München.

Dort dürfen Geschäfte künftig:

  • vom 1. April bis 15. Oktober
  • sowie an den vier Adventssonntagen
  • jeweils von 11 bis 19 Uhr

auch an Sonn- und Feiertagen (außer Karfreitag) bestimmte Waren verkaufen.

Erlaubt ist ausschließlich sogenannter Tourismusbedarf, darunter:

  • Lebensmittel und Getränke zum sofortigen Verzehr
  • Schnittblumen
  • Zeitungen und Zeitschriften
  • Devotionalien
  • Andenken geringeren Wertes
  • typisch regionale Münchner Produkte

Grundlage für diese erweiterten Möglichkeiten ist die Änderung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes, das Kommunen mehr Spielraum bei Einkaufsnächten und touristischen Sonntagsöffnungen einräumt.

Evaluation nach einem Jahr

Die neue Verordnung wird nach einem Jahr überprüft. Dabei soll bewertet werden, wie sich die Regelungen auf Handel, Beschäftigte und Stadtleben auswirken.

Mit dem Modell setzt München 2026 auf eine Mischung aus klaren stadtweiten Terminen und flexiblen Zusatzoptionen – mit dem Ziel, Planungssicherheit für den Handel zu schaffen und gleichzeitig gesellschaftliche Interessen zu berücksichtigen.

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