Ex-Bayernstar
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Boateng ein
Stand 26.03.25 - 15:26 Uhr
Jahrelang ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Jérôme Boateng. Der Verdacht: Gewalt gegen seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt. Jetzt hat die Behörde eine Entscheidung getroffen.
©Foto: Peter Kneffel/dpa
Im Zweifel für den Angeklagten
«Hoffe, dass meine Familie und ich jetzt zur Ruhe kommen»
«Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen mich nun endlich nach fünf Jahren eingestellt hat. Sie erkennt damit an, dass meine Aussagen richtig und die Verdächtigungen gegen mich falsch waren. Ich hoffe, dass meine Familie und ich jetzt zur Ruhe kommen können», teilte Boateng mit.
Bei den Ermittlungen ging es um mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin. Ende 2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet, nachdem Vorwürfe gegen Boateng bekanntgeworden waren, diese aber vorläufig wieder eingestellt.
Nachdem Lenhardt sich im Jahr 2021 in Berlin das Leben genommen hatte, nahm die Münchner Behörde die Ermittlungen wieder auf, weil sich «Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt wurde und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein könnten», wie es in dem Einstellungsbeschluss heißt, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
«Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung»
Für diesen Verdacht fanden sich aber den Angaben zufolge keine Beweise, die eine Anklage rechtfertigen würden. «Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen», teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage mit.
Dabei hatten die Ermittler noch Anfang dieses Jahres auf einen neuen Ansatz gehofft, weil nach Angaben der Staatsanwaltschaft anonyme Mitteilungen über eine mögliche Zeugin eingegangen waren. Diese Zeugin habe sich zunächst auch dazu bereiterklärt, Angaben zu machen, sei dann aber einem vereinbarten Termin unentschuldigt ferngeblieben und inzwischen abgetaucht.
«Es kann nicht sicher festgestellt werden, wie sich die verfahrensgegenständlichen Vorfälle im Oktober 2019, Dezember 2020 und Januar/ Februar 2021 tatsächlich zugetragen haben», heißt es nun im Einstellungsbeschluss.
«Es wurde wirklich Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Realität nach fünf Jahren endlich anerkennt. Jede, aber wirklich auch jede Ermittlungshandlung im Verlauf des Verfahrens hat belegt, dass Herr Boateng die Taten nicht begangen hat und gar nicht begangen haben kann», sagte sein Anwalt Leonard Walischewski.
Urteil in anderer Sache
Der Jurist hatte Boateng auch in seinem letzten Prozess um Körperverletzung an einer anderen Ex-Freundin, der Mutter seiner Zwillingsmädchen, verteidigt. Das Landgericht München I hatte den Weltmeister von 2014 im vergangenen Jahr zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro wurde – ähnlich einer Freiheitsstrafe auf Bewährung – nur unter Vorbehalt verhängt.
Die Beziehung zwischen dem langjährigen Innenverteidiger des FC Bayern München und Lenhardt, die einmal Finalistin bei «Germany’s Next Topmodel» war, hatte Schlagzeilen gemacht – vor allem, weil Boateng in einem Interview kurz nach ihrer Trennung und vor ihrem Tod schwere Vorwürfe gegen sie erhoben hatte. Dieses Interview beschäftigte die Justiz auch noch Jahre danach, weil Lenhardts Mutter Aussagen daraus verbieten lassen will.
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