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Spielregeln für Mieterinnen und Mieter zur Fußball-EM
Stand 11.06.21 - 15:27 Uhr
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Was müssen Fußballfans beachten, wenn sie die EM-Spiele gemeinsam mit anderen in der Wohnung, auf dem Balkon oder auf der Terrasse feiern wollen, ohne Ärger mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu bekommen? Die wichtigsten Spielregeln im Überblick.

Foto: Shutterstock
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Darf ich Fahnen an Fenstern und Balkon anbringen?
Grundsätzlich dürfen Fahnen auf der Innenseite der Fenster der angemieteten Wohnung angebracht werden. „Auch auf dem Balkon darf eine Fahne wehen“, sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München. „Wichtig ist es, dass Fußballbegeisterte dabei darauf achten, Nachbarinnen und Nachbarn etwa mit einer großen Fahne nicht die Aussicht zu nehmen.“ Fußballfans müssen außerdem sicherstellen, dass sich Fahnen oder Plakate nicht selbständig machen oder herunter fallen vom Balkon. Denn dadurch könnten vorbeigehende Menschen verletzt oder Autos beschädigt werden.
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Wer auf dem Balkon eine Halterung für den Fahnenmast anbringen möchte, braucht eine Genehmigung des Vermieters oder der Vermieterin. „Denn das kann ein Eingriff in die Bausubstanz sein und dafür ist immer ein Einverständnis notwendig“, so Rastätter weiter. Wichtig: Die Vermieterin oder der Vermieter kann verlangen, dass ein Eingriff in die Bausubstanz bei einem Auszug aus der Wohnung wieder rückgängig gemacht wird. Volker Rastätter: „Wer das nicht möchte, sollte sich schriftlich zusichern lassen, dass kein Rückbau bei einem Auszug notwendig ist.“
Darf ich in der Wohnung die EM feiern?
In der Wohnung darf natürlich gefeiert werden. Auch dürfen die EM-Spiele im Fernsehen gemeinsam mit anderen Fans unter Einhaltung der Corona-Regeln angesehen werden. Volker Rastätter: „Bei aller Fußball-Freude ist es wichtig, Rücksicht auf andere zu nehmen, die sich vielleicht nicht für die EM interessieren oder ihre Ruhe haben wollen.“
- Anzeige -Auch wenn die Geduld von Nachbarn während einer EM eventuell größer ist: Rein rechtlich gibt es keine Sonderreglungen für besondere Ereignisse wie eine EM. „Hier gilt wie immer das sogenannte Rücksichtnahmegebot. Lachen, Schreien, laute Musik oder der Fernsehkommentar werden im Freien viel stärker wahrgenommen als in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen“, sagt Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter.
Darf ich auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten die EM feiern?
Grundsätzlich ja. Allerdings gilt die Nachtruhe einzuhalten. Sie gilt nach 22 Uhr, auch im Sommer und auch während der EM. Dann sollten die Spiele tatsächlich nur noch in der Wohnung verfolgt werden.
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