Wegen der Wasserknappheit
München schränkt Wassernutzung ein: Diese Verbote gelten jetzt
Stand 14.07.26 - 14:37 Uhr
Die Stadt reagiert auf die anhaltende Trockenheit und den hohen Wasserverbrauch - mit einer Allgemeinverfügung. Gießen, Pool-Befüllen, Autowaschen – diese Regeln und Verbote gelten aktuell!

©Pexels/Miriam Alonso
Wegen der anhaltenden Trockenheit und des hohen Wasserverbrauchs hat die Stadt München eine Allgemeinverfügung zur Wassernutzung erlassen. Die Regeln gelten ab sofort bis zunächst 1. August 2026.
Was ist aktuell verboten?
- Private Pools, Badebecken und Springbrunnen befüllen
- Gärten zwischen 9 und 19 Uhr gießen oder beregnen
- Private Rasen- und Grünflächen bewässern
- Autos außerhalb gewerblicher Waschanlagen waschen
- Terrassen, Höfe, Wege, Wände oder Dächer mit Wasser abspritzen
- Baustraßen und Baustellen mit Wasser befeuchten, sofern dies nicht behördlich vorgeschrieben ist
- Wasser aus Seen, Flüssen, Bächen oder Gräben entnehmen – etwa zum Gießen oder Reinigen
Welche Ausnahmen gibt es?
Ausnahmen gelten unter anderem für:
- Tröpfchenbewässerung
- land- und forstwirtschaftliche Flächen
- Friedhöfe
- Sportplätze
- Einsatzfahrzeuge
- bestimmte gesetzlich erlaubte Entnahmen aus Gewässern
Warum gibt es die Verbote?
Der Wasserverbrauch in München ist zuletzt wieder auf über 360 Millionen Liter pro Tag gestiegen. Normal sind etwa 300 Millionen Liter täglich. Die Stadt reagiert deshalb mit verbindlichen Sparmaßnahmen.
Wie lange gilt das?
Die Verfügung gilt seit 14. Juli 2026 und zunächst bis 1. August 2026. Bei anhaltender Trockenheit kann sie verlängert werden.
Achtung: Es drohen Bußgelder
Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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