Stadtrat beschließt
Fahrverbote wegen Abgasen: Ab 2023 dürfen neuere Dieselautos nicht mehr in die Innenstadt
Stand 26.10.22 - 12:07 Uhr
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Ab 2023 kommen in der Innenstadt Dieselfahrverbote zum Einsatz. In den gerichtlichen Verfahren wurde sich auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist die Grenzwerteinhaltung für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) in der deutschlandweit am stärksten belasteten Stadt in Sicht.
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Fahrverbote ab 2023 für neuere Dieselautos
Berlin (ots) – Der Münchner Stadtrat hat heute (26.10.) beschlossen: Neben vielfältigen Bemühungen der Stadt zur Verbesserung des Bus- und Bahn-Angebots sowie der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr werden nun großräumig Dieselfahrverbote eingeführt, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Zum 1. Februar 2023 wird die bestehende Umweltzone auf den Mittleren Ring ausgeweitet und durch ein Fahrverbot für Fahrzeuge bis einschließlich Diesel Euro 4/IV verschärft. Ab dem 1. Oktober 2023 gilt das Fahrverbot auch für Euro 5/V Diesel.
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Dabei werden anfangs Ausnahmen für den Lieferverkehr, Handwerksbetriebe sowie Anwohnerinnen und Anwohner zugelassen. Ab dem 1. April 2024 müssen diese Ausnahmen einzeln beantragt werden. Eine neue Busspur auf der Landshuter Allee ergänzt das Konzept.
Nur Dieselfahrverbote helfen bei Grenzwerteinhaltung
Ein Gutachten zu insgesamt 15 Maßnahmen und Maßnahmenpaketen zeigte, dass die Grenzwerteinhaltung ausschließlich durch umfassende Dieselfahrverbote gelingen kann. Jede andere in Betracht kommende Maßnahme hätte die rechtswidrigen Zustände über Jahre hinaus verlängert.
Dazu Christoph von Gagern, 1. Vorsitzender des VCD-Kreisverbands München: "Die Vergleichsgespräche mit der Landeshauptstadt München waren erfolgreich. Wir haben erreicht, dass nun endlich Maßnahmen ergriffen werden, um die bereits seit 2010 geltenden NO2-Grenzwerte einzuhalten. Vor allem die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner, auch an der Landshuter Allee, werden dies zu schätzen wissen."
Sobald die 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft tritt, werden der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München für erledigt erklären.
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