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Verbot in München

Nach nur einem Monat: Neue Ausnahmen zum Dieselfahrverbot in München

Stand 20.03.23 - 13:19 Uhr

Das Dieselfahrverbot startet in München. Wir erklären dir alles, was du jetzt dazu wissen musst.

Nach nur einem Monat: Neue Ausnahmen zum Dieselfahrverbot in München
©shutterstock

Ausweitung des Fahrverbots seit 1. Februar

Am 1. Februar startete das ausgeweitete Dieselfahrverbot in München – seit dann dürfen bestimmte Dieseltypen nicht mehr auf den Mittleren Ring und weiter ins Innere der Stadt. Dabei geht es erstmal um Diesel-Autos mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter.

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Ausnahmen davon werden günstiger als geplant. Ursprünglich waren 200 Euro pro Jahr angedacht. Die jährliche Ausnahmegenehmigung kostet 50 Euro. Eine KVR-Sprecherin sagte zudem, dass es als zweite Option eine halbjährliche Ausnahmegenehmigung geben wird – für 25 Euro.

Ausnahmen vom Dieselfahrverbot

Zum Fahrverbot gibt es allerdings Ausnahmen. Zum Beispiel dürfen Anwohner oder der Lieferverkehr weiter in diese Zone. Andere Ausnahmen sind zum Beispiel Handwerker oder Menschen mit Behinderung. Wenn du zu diesen Ausnahmefällen zählst, kannst du jetzt eine Genehmigung beantragen.

Außerdem werden Schichtarbeiter und Personen, die in sozialen und pflegerischen Berufen tätig sind, durch eine generelle Ausnahmeregel vom Dieselfahrverbot ausgenommen. Sie müssen keinen Antrag auf Erteilung einer Einzelausnahmegenehmigung mehr stellen. Alle Infos dazu findest du hier.

Die gesamte Liste der Ausnahmen sowie das Formular mit den entsprechenden Kontaktdaten findest du hier.

Welche Autos sind vom Dieselfahrverbot betroffen?

Alle alten Diesel der Schadstoffklasse Euro 4/IV sind vom Verbot betroffen. Ab Oktober zählen auch Diesel der Klasse Euro 5/V dazu. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind davon ausgenommen.

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Wo gilt das Dieselfahrverbot in München?

Das erweiterte Dieselfahrverbot gilt in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings sowie auf dem Ring selbst – ausgenommen davon ist die Brudermühlbrücke.

Was kostet ein Verstoß gegen das Dieselfahrverbot?

Wenn dein Auto ein Diesel der Klasse Euro 4/IV ist und du innerhalb der verbotenen Zone erwischt wirst, kostet es dich 100 Euro für den Verstoß – zuzüglich 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren.

Wenn dein Auto nach dem 1. September 2015 zugelassen wurde, erfüllt es schon mindestens die Klasse Euro 6/VI.

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