Coronavirus in München
Alkoholverbot an Hotspots am Wochenende
Stand 09.09.20 - 18:07 Uhr
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Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat das stadtweite Alkoholverbot vergangene Woche gekippt. Die Stadt München hat jetzt neue Regeln für den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit bekanntgegeben.
© Foto: shutterstock
Corona-Inzidenzwert über 35: Diese Regeln gelten jetzt in München
Die Landeshauptstadt erlässt gemäß Stadtratsbeschluss ein zeitlich begrenztes Alkoholverbot zum Verkauf und Konsum im öffentlichen Raum an bekannten Hotspots am Wochenende. Ziel ist es, das Corona-Infektionsgeschehen so gut wie möglich im Griff zu behalten. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldet für München bei den Corona-Neuinfektionen anhaltend eine 7-Tage-Inzidenz, die über dem Signalwert von 35 liegt (aktuell 41,52).
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Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist die neue Allgemeinverfügung räumlich auf Hotspots begrenzt und nur für die Tage der Woche gültig, an denen bisher die gravierendsten Verstöße zu beobachten waren: Freitagabend bis Sonntagmorgen. Sollte der Signalwert kommende Woche weiterhin überschritten werden, erlässt die Landeshauptstadt eine neue Allgemeinverfügung. Die Hotspots sind aktuell:
- Baldeplatz
- Gärtnerplatz
- Gerner Brücke
- Isarauen zwischen Reichenbachbrücke und Wittelsbacherbrücke
- Wedekindplatz
+++ Hier nachlesen: Gericht kippt Alkoholverbot in München +++
Die exakten und rechtlich bindenden räumlichen Umgriffe für das Verkaufsverbot und für das Konsumverbot sind jeweils dem Text der Allgemeinverfügung und vor allem deren Anlagen zu entnehmen. Grundlage sind Einsatzberichte des Polizeipräsidiums München und des Kommunalen Außendiensts (KAD) der Landeshauptstadt sowie eine ausführliche infektiologische Bewertung durch das städtische Referat für Gesundheit und Umwelt.
- Anzeige -Von Freitagabend, 11.9., bis einschließlich Sonntagmorgen, 13.9., 6 Uhr, gilt:
- Es darf in einem klar definierten weiteren Umfeld um die benannten Hotspots von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.
- Es darf an den benannten Hotspots von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.
Bußgeld bei Verstoß gegen Alkoholverbot in München
Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum an den Hotspots nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot im Umgriff der Hotspots nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.
Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot an bekannten Hotspots im öffentlichen Raum am Wochenende soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.
In den vergangenen Wochen war es nachts an öffentlichen Orten zunehmend zu Verstößen gegen das Ansammlungs- und Feierverbot gekommen. Unter Alkoholeinfluss sinkt die Hemmschwelle, Abstands- und Hygieneregeln wurden kaum oder gar nicht beachtet. Die Allgemeinverfügung als PDF und alle Anlagen gibt es auf muenchen.de/corona.
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