Grundschulen in München
Wird es weiterhin die Maskenpflicht an den Grundschulen geben?
Stand 10.11.20 - 17:33 Uhr
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Seit Sonntag, 8. November, steht fest: auch Grundschüler müssen an ihren Schulplätzen Masken tragen. Dieter Reiter hat dies als enttäuschend bezeichnet. Nun sind zwei Grundschüler dagegen vorgegangen.
Foto: Shutterstock
Jetzt steht die Entscheidung fest
München (dpa/lby) – Die Maskenpflicht an bayerischen Schulen bleibt weiter bestehen – einen entsprechenden Eilantrag dagegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) abgelehnt. Allerdings müsse für Schüler im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands die Möglichkeit zu Tragepausen bestehen, befanden die Richter am Dienstag in München.
- Anzeige -Ist die Maskenpflicht für Kinder zumutbar?
Aus Sicht des VGH ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schüler grundsätzlich zumutbar. Auch bei jüngeren Schülern lasse es sich nicht ausschließen, dass sie sich mit dem Virus infizieren oder die Infektion an andere weitergeben. Die Tragepausen begründeten die Richter mit der Schulpflicht – denn durch diese könnten Schüler das Maskentragen nicht vermeiden. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlange dies.
Gegen die Maskenpflicht vorgegangen waren zwei Grundschülerinnen aus Bayern, vertreten durch ihre Eltern. Gegen den Beschluss können sie keine Rechtsmittel einlegen.
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