Coronavirus in Deutschland
Nach langen Verhandlungen: Auf diese Maßnahmen haben sich Bund und Länder geeinigt
Stand 20.01.21 - 14:14 Uhr
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Lange haben Kanzlerin Angela Merkel und die Chefs der Länder über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Die Maßnahmen werden verschärft und der Lockdown verlängert.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Das sind die neuen Corona-Maßnahmen
Berlin (dpa) – Der bis Ende Januar befristete Lockdown zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland wird bis Mitte Februar (14. 02.2021) verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag beschlossen.
- Anzeige -Das heißt alle bisherigen Regelungen bleiben in Kraft und werden in einigen Punkten noch verschärft.
Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie Geschäften wird verschärft
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird die Maskenpflicht verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen künftig sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff oder Schals und Tücher reichen nicht mehr.
Arbeitgeber müssen Homeoffice ermöglichen
Bund und Länder wollen außerdem einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Homeoffice einführen. Künftig müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen.
Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Durch mehr Homeoffice würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumentation. Im Beschlusspapier werden die Beschäftigten zudem gebeten, das Angebot auch zu nutzen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet.
Schulen und Kitas bleiben bis mindesten 14. Februar geschlossen
Besonders lang wurde über das weitere Vorgehen bei den Schulen diskutiert. Bis zum 14. Februar bleiben die Schulen und Kitas grundsätzlich geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.
Neue Regeln für Gottesdienste
Verschärfte Regeln für Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften: Gottesdienste sind nur dann zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.
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Merkel: Gefahr des mutierten Virus vorbeugen
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die Verlängerung des Lockdowns bis Mitte Februar mit der Gefahr des mutierten Coronavirus begründet. «Wir müssen jetzt handeln», sagte Merkel am Dienstagabend nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder.
Es sei nun noch Zeit, der Gefahr vorzubeugen. Sonst könnten die Zahlen stark steigen. Merkel verwies auf die offenbar deutlich ansteckendere Mutation des Virus, die vor allem in Großbritannien und Irland aufgetaucht sei. In Deutschland seien bereits einzelne Fälle bekannt.
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