Coronavirus in Bayern
Keine überregionalen Ausflüge – was bedeutet das?
Stand 05.11.20 - 17:11 Uhr
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Mit dem Teil-Lockdown, der am 2. November, in Kraft getreten ist, sind touristische Übernachtungen verboten. Doch wie sieht es mit Tagesausflügen aus?
Foto: Shutterstock
Das sind die Ausflugs-Regeln für den Teil-Lockdown
Die rasant steigenden Corona-Infektionen bleiben in Deutschland weiterhin hoch. Allein heute, Dienstag 3. November, meldet das RKI über 15.000 Neuinfektionen. Um das Infektionsgeschehen zu senken wurde deshalb ein „Lockdown-Light“ beschlossen. Neben Beherbergungsverboten und Reisewarnungen gilt auch, dass keine überregionalen Ausflüge unternommen werden sollen.
- Anzeige -So lautet die Regelung
Zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, den Ministerpräsident Markus Söder 1:1 für Bayern übernommen hat, gilt auch ein Verbot von „überregionalen Ausflügen“. Wörtlich lautet die Einschränkung:
„Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, generell auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.“
- Anzeige -Was gilt als überregionaler tagestouristischer Ausflug?
Bei der Einschränkung handelt es sich nicht um einen kilometergenauen Radius, in welchem man Ausflüge machen kann, so Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei. Es geht vor allem um die symbolische Wirkung.
Es ist ein Appell an die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben. Der Besuch der Eltern und Großeltern ist natürlich auch in Zukunft möglich. Die Bevölkerung soll lediglich vermeiden, aus reinem Spaß an die umliegenden Seen oder in die Berge zu fahren.
Ziel ist es, Kontakte so gut es geht zu minimieren. Allerdings kann, bei weitersteigenden Corona-Infektionszahlen, eine Ausgangssperre als letzte Instanz eingeführt werden.
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