Wenn das Falsche unterm Baum lag...
Geschenke umtauschen? Das musst du beachten
Stand 09.12.22 - 13:43 Uhr
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Alle Jahre wieder: vor dem Weihnachtsfest werden massenhaft Geschenke gekauft, die nach dem Fest dann alle wieder umgetauscht werden. Was du dabei beachten musst, erfährst du hier.
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Tipps, damit der Geschenke-Umtausch klappt
Ob Socken, Kochtopf oder Gartenzwerg – nicht immer sorgt das Geschenk unter dem Weihnachtsbaum beim Beschenkten für leuchtende Augen. Entweder es gefällt nicht, die Ware passt nicht oder ist defekt – einfach in den Laden gehen und das Geschenk zurückgeben? Das ist leider nicht in jedem Fall möglich.
- Anzeige -Kann ich meine Geschenke einfach im Laden umtauschen?
Nein, gesetzlich sind Händler nicht dazu verpflichtet, die Ware zurückzunehmen, wenn sie nicht defekt ist. Oft lassen sich Händler aber auf einen Umtausch ein, um seine Kunden zufriedenzustellen. Dabei hat jeder Händler seine eigenen Regeln.
Im einen Laden ist der Umtausch innerhalb von wenigen Tagen möglich, beim nächsten hast du zwei Wochen Zeit. Wer sich bei seinem Geschenk nicht ganz sicher ist, sollte sich auf jeden Fall vor dem Kauf nach möglichen Umtausch-Modalitäten erkundigen.
- Anzeige -Was gilt, wenn die im Laden gekaufte Ware defekt ist?
Händler sind bei defekter Ware zwar verpflichtet, die Ware entweder zu reparieren oder umzutauschen. Die gesetzliche Gewährleistung gilt ab dem Kauf zwei Jahre – oft auch Mängelhaftung genannt.
Wie ist es bei Geschenken, die online bestellt wurden?
Hier gibt es ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist kannst du Sachen zurückschicken, die du beim Online-Händler bestellt hast. Aber Vorsicht: Jeder Tag zählt, Wochenende oder Feiertage verlängern die 14-Tage-Frist nicht!
Was kann ich auf keinen Fall umtauschen?
Vom Umtausch ausgeschlossen sind aus hygienischen Gründen Dessous, Bademoden, Erotikartikel oder Zahnbürsten. Außerdem kannst du speziell angefertigte Waren, etwa ein FC-Bayern-Trikot mit dem eigenen Namen auf der Rückenseite oder ein Fotobuch, nicht umtauschen. Bei DVDs oder CDs darf das Siegel nicht durchbrochen sein.
- Anzeige -Kann ich beim Umtausch Bargeld verlangen?
Nein, in welcher Form die Erstattung stattfindet, entscheidet der Einzelhändler. Normalerweise gibt es Ware gegen Ware. In einigen Geschäften bekommen die Kunden auch ihr Geld zurück, in anderen wird ihnen ein Gutschein ausgestellt. Auch hier gilt: schon beim Kauf fragen, was es im Fall eines Umtauschs gibt.
Online sieht das anders aus: hier bekommst du das zurück, was du gegeben hast. Hast du mit einem Gutschein bezahlt, dann bekommst du einen Gutschein zurück, hast du Geld überwiesen, dann wird das Geld zurück überwiesen.
- Anzeige -Tauschen statt Umtauschen
Wer seine Weihnachtsgeschenke nicht beim Händler umtauschen kann, muss sie trotzdem nicht behalten. Im Internet gibt es sogenannte Geschenk-Tauschbörsen, in denen man das unliebsame Geschenk gegen ein gleichwertiges anderes Geschenk tauschen kann, zum Beispiel auf Ebay Kleinanzeigen.
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