Rechtslage
Buß- und Bettag: Schulfrei aber was können arbeitende Eltern tun?
Stand 21.11.24 - 14:28 Uhr
Am Buß- und Bettag stehen viele Eltern vor der Frage: Arbeiten oder Kinder betreuen? Was gesetzlich erlaubt ist und welche Lösungen es gibt, erfährst du hier!
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Buß- und Bettag: Schüler frei, Eltern im Arbeitsdilemma
Am Buß- und Bettag, 20. November 2024, haben Schüler in Bayern schulfrei, doch für Eltern ist der Tag eine Herausforderung. Während Kinder zu Hause bleiben, müssen viele Eltern arbeiten – oder eine andere Lösung finden.
- Anzeige -Warum haben Schüler frei?
Der schulfreie Tag ermöglicht evangelischen Lehrkräften, einen Gottesdienst zu besuchen. Für Eltern entsteht dadurch das Problem, die Betreuung der Kinder zu organisieren, während sie selbst arbeiten müssen.
Können Eltern den Tag zu Hause bleiben?
Grundsätzlich gilt: Arbeiten ist Pflicht! Ohne spezielle Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch Gleitzeit können Eltern nicht einfach zu Hause bleiben. Möglichkeiten, die geprüft werden können:
- Urlaub nehmen
- Unbezahlte Freistellung beantragen
- Überstunden abbauen oder Homeoffice machen
Für evangelische Arbeitnehmer gibt es eine Ausnahme: Sie dürfen laut Feiertagsgesetz der Arbeit fernbleiben, allerdings ohne Anspruch auf Lohn und nur in Absprache mit dem Arbeitgeber.
Was droht, wenn Eltern einfach zu Hause bleiben?
Ein unentschuldigtes Fehlen kann ernste Konsequenzen haben:
- Abmahnung
- Im schlimmsten Fall sogar Kündigung
Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen und eine Lösung zu finden.
Hintergrund zum Feiertagsgesetz
Der Buß- und Bettag ist in Bayern kein gesetzlicher Feiertag – mit einer Ausnahme: Schüler sind frei. Das Feiertagsgesetz erlaubt evangelischen Arbeitnehmern jedoch, während der Gottesdienstzeiten zwischen 7 und 11 Uhr von der Arbeit fernzubleiben, wenn sie dies rechtzeitig ankündigen.
Für Eltern bleibt die Herausforderung, Beruf und Kinderbetreuung zu vereinbaren – ein Thema, das jedes Jahr für Diskussionen sorgt.
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