Coronavirus in Bayern
Das gilt jetzt für Bars und Kneipen in Bayern
Aktualisiert 29.07.2021 - 15:37 Uhr
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Bars und Kneipen in Bayern dürfen seit einem Gerichtsurteil in der vergangenen Woche wieder öffnen. Doch wird es Auflagen geben? Das hat Ministerpräsident Markus Söder nun entschieden.
Keine speziellen Auflagen
München (dpa/lby) – Kneipen und Bars dürfen im Freistaat ab sofort unter den gleichen Voraussetzungen öffnen wie Restaurants – weitergehende Einschränkungen wie ein zeitlich begrenztes Alkoholausschankverbot gibt es aber nicht.
- Anzeige -Bewirtung am Tisch als Voraussetzung
Die entscheidende Regel ist: Auch in reinen Schankwirtschaften muss die Bedienung am Tisch erfolgen – Theke und Tresen sind tabu. Das erklärte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München.
Mit der Entscheidung reagierte das Kabinett auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Schließung von Innenräumen reiner Schankwirtschaften am Freitag gekippt hatte. Auf weitergehende Einschränkungen, etwa eine gesonderte Sperrstunde oder ein Alkoholausschankverbot ab einer bestimmten Uhrzeit, wie sie das Gericht als Möglichkeit angedeutet hatte, verzichtete das Kabinett.
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