Coronavirus in Europa
Ab 15. Juni: Reisehinweis statt Reisewarnung – Das gilt für Urlauber
Stand 20.05.20 - 14:22 Uhr
0
Ab dem 15. Juni wird die Reisewarnung in Reisehinweise umgewandelt. Aber was bedeutet das jetzt für Urlauber? Kann ich meinen Urlaub trotzdem kostenfrei stornieren?
© Foto: pixabay
Fragen und Antworten zum geplanten Sommerurlaub
Bundesaußenminister Heiko Maas hat bekannt geben, dass die weltweit geltende Reisewarnung nicht verlängert wird. Ab dem 15. Juni 2020 soll es nur noch Reisehinweise für die jeweiligen Urlaubsländer in der EU geben. Diese können sogar innerhalb der Länder unterschiedlich ausfallen.
- Anzeige -Touristen sollen sich so über die aktuelle Corona-Lage an ihrem geplanten Urlaubsort informieren können. Damit soll ein Urlaub im EU-Ausland trotz Corona wieder möglich sein.
Viele stellen sich jetzt die Frage, was mit ihrem bereits gebuchten Urlaub passiert: Kann ich meinen Urlaub trotzdem kostenfrei stornieren? Unter welchen Umständen muss ich meinen Urlaub antreten? Wir haben die Antworten:
[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]
Was bedeutet das Ende der Reisewarnung, wenn ich schon Urlaub gebucht habe?
Auch wenn es ab dem 15. Juni keine weltweite Reisewarnung mehr gibt, heißt das nicht automatisch, dass der Urlaub stattfinden kann. Weiterhin muss geschaut werden, ob man in das Urlaubsland einreisen darf, also ob die Grenzen für Touristen geöffnet sind und ob es Quarantäne-Bestimmungen im Reiseland gibt. Außerdem ist nicht jedes Hotel geöffnet und auch nicht jeder Flieger hebt ab. Wenn der Urlaub also schlicht nicht stattfinden kann, kannst du natürlich wie bisher von der Reise zurücktreten.
- Anzeige -Muss ich Gebühren bezahlen, wenn die Reise nicht möglich ist?
Wenn eine Reise durch Einreiseverbote, Hotelschließungen, Flugausfälle oder ähnlichem nicht möglich ist, kannst du kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Hier dürfen für dich keine Stornokosten anfallen.
Darf ich auch kostenfrei stornieren, wenn ich aus Angst vor Corona nicht in den Urlaub fahren möchte?
Nein, in diesem Fall hast du keinen Anspruch auf eine kostenfreie Stornierung. Du kannst dich jedoch auch dann an deinen Reiseveranstalter wenden und auf Kulanz hoffen. Einige Reiseveranstalter stellen in so einem Fall möglicherweise einen Gutschein aus, mit dem du die Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten kannst.
Was gilt, wenn ich Flug und Hotel getrennt voneinander gebucht habe?
Wenn der Flug ausfällt, aber das Hotel Gäste empfängt und die Einreise prinzipiell möglich ist, kannst du nicht kostenfrei stornieren. Auch hier solltest du dich direkt an das Hotel wenden, bei dem du gebucht hast und auf Kulanz hoffen. Vielleicht bekommst du auch hier einen Gutschein oder kannst deinen Aufenthalt verschieben.
Bleib immer bestens informiert! Mit unserem kostenlosen 95.5 Charivari-Newsletter verpasst du keine Highlights mehr. Von Top-Konzerten über exklusive Gewinnspiele bis hin zu Einblicken in Larissa Lannert live - wir liefern dir wöchentlich alles Wichtige direkt in dein Postfach.
Mehr Beiträge und Themen
Wende im Münchner Univiertel: Kioskbetreiber ziehen ihre Klagen zurück. Ab dem 4. September 2026 gilt ab 22 Uhr wieder ein striktes Bierverkaufsverbot.
Dekolleté-Eklat auf dem Oktoberfest: Auf Druck der Stadt München mussten die traditionellen Pappmaché-Figuren am Teufelsrad züchtig übermalt werden - aus Sorge vor einem Wiesn-Verbot
Waymo plant fahrerlose Taxis in München: Erste Testfahrten starten bald, der öffentliche Robotaxi-Dienst soll Ende 2027 folgen.
Freibier in der Bräurosl: Das Festzelt sorgt auf der Wiesn 2026 für das gewisse Extra.
Mondfinsternis über Bayern: Warum sich frühes Aufstehen diesmal lohnt
Im Tierpark Hellabrunn leben jetzt Kirk-Dikdiks. Die Mini-Antilopen sind am Isar-Eingang zu sehen.
Italien plant 75 Euro Strafe für Fußgänger mit Smartphone auf der Straße. Noch ist die Regel nicht beschlossen.
Trinkgeld per Karte sorgt für Kritik: Viele Gäste fühlen sich durch Bezahlterminals unter Druck gesetzt.
Die Wiesn 2026 in München ist einen Monat vor dem Start gut vorbereitet. SWM und MVG sichern Strom, Trinkwasser und die Anreise zur Theresienwiese.
Neue Regeln in Laim: Welche S-Bahnen halten, wo ihr umsteigen müsst und was beim Ticket gilt.
DESK
Pendlerinnen und Pendler in München müssen sich in der zweiten Septemberwoche auf deutliche Einschränkungen im S-Bahn-Verkehr einstellen
Im Landkreis Augsburg startet ein Test: Essen und Medikamente kommen bald per Drohne.
Ein Mittelamerikanischer Tapir ist neu in Hellabrunn. Der seltene Bewohner lebt jetzt im Nashornhaus und wird dort aktuell an seine neue Umgebung gewöhnt.
Explosion in Augsburg: Zwei Verletzte, Bahnhof zeitweise gesperrt, Züge fahren inzwischen wieder.
Trotz Insolvenz gibt es für 1860-Fans Hoffnung: Der Spielbetrieb läuft weiter - und auch das Löwen-Wappen ist zurück.
Neue Regeln im September 2026: Das ändert sich bei Steuer, Bahn, Warntag und Einkaufen.
Der Münchner Wohnungsmarkt ist für viele der Endgegner. Grund genug, endlich groß darauf aufmerksam zu machen, dachte sich unser Moderator Thommy Berglmeir.








