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Ab dem 8. Juni

Diese Regeln gelten beim Fitnessstudio-Besuch

Stand 05.06.20 - 14:23 Uhr

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Nach einer mehrwöchigen Zwangspause dürfen Fitnessstudios ab Montag, den 8. Juni wieder öffnen - jedoch nur unter besonderen Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen. Welche das sind, erfährst du hier.

Diese Regeln gelten beim Fitnessstudio-Besuch

© Foto: Shutterstock

Einschränkungen und Hygieneregeln in den Fitnessstudios durch Corona

In einigen Bundesländern haben die Fitnessstudios bereits wieder geöffnet – mit zahlreichen Hygienemaßnahmen. Ab dem 8. Juni öffnen nun auch die Fitnessstudios in Bayern. Hier ein Überblick, was du während deines Besuchs im Fitnessstudio künftig beachten musst:

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Die Öffnung der ersten Fitnessstudios ist an strenge Hygiene- und Abstandsregeln gekoppelt. Ein entsprechendes Konzept wurde vom Deutschem Industrieverband für Fitness und Gesundheit e.V. erarbeitet.

Diese Regeln für Fitnessstudios gelten in Bayern:

  • Die Höchstanzahl an Besuchern wird je nach Größe des Fitnessstudios festgelegt.
  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwischen Trainierenden und zwischen den Geräten eingehalten werden.
  • Es muss für ausreichende Belüftung mit Außenluft gesorgt sein.
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  • Bei Gruppentraining ist die maximale Gruppengröße auf 20 Personen beschränkt.
  • Das Training ist kontaktfrei durchzuführen.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse sind Indoor auf maximal 60 Minuten beschränkt.
  • Die Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumen ist verboten.
  • Bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten müssen die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent eingehalten werden.
  • Die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist erlaubt. Duschbereiche bleiben hingegen geschlossen.
  • Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen der Fitnessstudios sollen vermieden werden.
  • Die Maskenpflicht gilt beim Betreten und Verlassen der Studios, sowie bei der Nutzung der Toiletten und Umkleiden.
  • Anfällige Personen sollen nicht Gefährdung werden.
  • Zuschauer sind nicht erlaubt.
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Diese Sportarten sind wieder erlaubt:

Seit Montag, den 11. Mai, ist "kontaktfreier Individualsport mit Abstand" wie beispielsweise Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten (auch in der Halle) oder Flugsport wieder erlaubt. Einen kompletten Überblick, findest du hier.

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Mannschaftssport in Corona-Zeiten

Bei Mannschaftssportarten wie Fußball, Volleyball, Basketball, Football usw. gilt: Kein Training, bei dem Körperkontakt nicht vermieden werden kann. Möglich ist aber ein kontaktloses Training in Form von z.B. Taktik-, Technik- oder Konditionstraining im Freien. 

Ab dem 8. Juni ist Mannschaftssport in Gruppen bis zu 20 Personen im Freien erlaubt. Sogar Wettkämpfe sind möglich, sofern es sich um kontaktlos ausführbare Sportarten handelt. 

Alle Regeln und Vorgaben zu Mannschaftssport wie Fußball, findest du hier.

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