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Alkoholverbot an Bahnhöfen

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Was seit dem 15. Oktober gilt

Stand 15.10.26 - 13:08 Uhr

Kein Alkohol mehr am Bahnsteig: Was an DB-Bahnhöfen verboten ist - und was ihr weiter dürft.

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Was seit dem 15. Oktober gilt
© Deutsche Bahn AG / Dominic Dupont

Kein Bier mehr am Bahnsteig: Diese Regeln gelten bei der Deutschen Bahn

Seit dem 15. Oktober 2026 gilt ein Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Ihr dürft dort keinen Alkohol trinken – auch nicht auf dem Bahnsteig.

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Wo gilt das Verbot?

Die Regel gilt an rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Sie steht in der Hausordnung und betrifft auch Bahnhofshallen und Bahnsteige. Schon zuvor gab es das Verbot an einigen großen Bahnhöfen, darunter München Hauptbahnhof.

Was bleibt erlaubt?

Ihr dürft Alkohol im Bahnhof kaufen und verschlossen mitnehmen. In Restaurants und Kneipen am Bahnhof dürft ihr weiterhin Alkohol trinken. Alkohol im Zug ist eine andere Frage: Im Fernverkehr ist er grundsätzlich erlaubt. Im Nahverkehr gelten je nach Region unterschiedliche Regeln.

Was passiert bei einem Verstoß?

Sicherheitskräfte der Bahn sprechen Menschen an, die gegen das Verbot verstoßen. Die Bahn kann sie des Bahnhofs verweisen. Bei wiederholten Verstößen kann sie ein Hausverbot aussprechen.

Warum gibt es Kritik?

Die Bahn will Bahnhöfe sicherer und sauberer machen. Sie berichtet von weniger Müll und Konflikten an Bahnhöfen mit Alkoholverbot. Die Bahnhofsmission warnt jedoch: Probleme könnten sich auf Plätze in der Nähe verlagern. Sie fordert gemeinsame Lösungen von Bahn und Städten.

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