Coronavirus in Bayern
Fragen und Antworten: Corona-Tests nach den Weihnachtsferien auch in Kitas Pflicht
Stand 08.12.21 - 14:13 Uhr
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Auch Kleinkinder unterliegen beim Besuch von Kindertagesstätten im neuen Jahr einer Corona-Testnachweispflicht. Das beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag.
© Foto: shutterstock
Testnachweispflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen
München – Das bayerische Kabinett ist am Dienstag erneut zusammenkommen, um über die Corona-Lage im Freistaat zu beraten. Unter anderem wurde jetzt ein Testkonzept für Kinder in Kindertagesstätten beschlossen. Die Corona-Sicherheit in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung soll nochmals erhöht werden.
- Anzeige -Ab wann gilt die Testpflicht in Kitas?
Kinder, die älter als ein Jahr sind, dürften ab dem 10. Januar 2022 nur noch die Kita besuchen, wenn sie drei Mal wöchentlich getestet werden.
Welche Test sind in Kitas gültig?
Akzeptiert werde ein Test, der in der Einrichtung vorgenommen werde, oder auch die glaubhafte Versicherung eines selbst vorgenommenen Schnelltests.
Daneben gelten auch negative Testnachweise, die im Rahmen der Bürgertestung oder eines PCR-Tests erbracht wurden, als entsprechender Nachweis. In Einrichtungen, die zweimal wöchentlich PCR-Pooling (sog. Lolli-Tests) durchführen, muss nur montags ein zusätzlicher anderweitiger Testnachweis erbracht werden.
Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?
Die Testnachweispflicht entfällt für genesene und geimpfte Kinder. Das etablierte Abgabesystem der durch die Einrichtungen ausgegebenen Berechtigungsscheine bleibt bestehen.
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