Coronavirus in Bayern
Fragen & Antworten: Wer gilt in Bayern aktuell als geboostert?
Stand 11.01.22 - 16:02 Uhr
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In einigen Bereichen gilt in Bayern aktuell die 2Gplus-Regel. Wer lediglich geimpft oder genesen ist, braucht einen zusätzlichen negativen Test - nur für Geboosterte entfällt dieser. Doch wer gilt in Bayern alles als geboostert?

© Foto: shutterstock
Welcher Impfstatus zählt und ab wann?
Im Kino, Fitnessstudio oder Schwimmbad – in Bayern gilt aktuell in einigen Bereichen die 2Gplus-Regel. Wer also zweifach geimpft oder genesen ist braucht zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest. Ausnahme ist allerdings, wenn man geboostert ist – dann entfällt der zusätzliche Test.
Wer aber gilt als geboostert und wann? Die Vorgaben für den Impfstatus "geboostert" hat das bayerische Kabinett am 11. Januar 2022 angepasst bzw. erweitert. Hier gibt es den Überblick:
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+++ Hier nachlesen: Diese Maßnahmen hat das Kabinett am Dienstag (11. Januar) beschlossen +++
Was gilt bei geimpft-geimpft-geimpft?
Neu: Wer in Bayern dreimal geimpft ist, gilt ab sofort bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung als geboostert (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).
Was gilt bei genesen-geimpft-geimpft?
Wer ungeimpft bereits von einer Corona-Infektion genesen ist, braucht für die Grundimmunisierung lediglich eine weitere Impfdosis (mindestens drei Monate nach der Erkrankung). Als geboostert gilt dann erst, wer eine zweite Auffrischungsimpfung bekommen hat.
- Anzeige -Was gilt bei geimpft-geimpft-genesen?
Neu: Wer nach zweifacher Impfung von einer Corona-Infektion genesen ist (Impfdurchbruch), gilt in Bayern ab sofort ebenfalls als geboostert. Die Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises bei der 2Gplus-Regel entfällt auch hier.
Was gilt für Geimpfte mit Johnson & Johnson?
Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten in Bayern als Grundimmunisiert, wenn sie eine zweite Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff in einem Mindestabstand von vier Wochen zur ersten Impfstoffdosis bekommen haben.
Deshalb ist in diesen Fällen die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung zu werten. Erst eine dritte Impfung im Abstand von mindestens drei Monaten nach der zweiten Impfung gilt als Auffrischungsimpfung. Danach gilt man in Bayern im Hinblick auf die 2Gplus-Regelung als geboostert.
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