Einkaufen, Reisen und Sport
Krankschreibung: Was darf ich und was nicht?
Stand 23.10.18 - 17:05 Uhr
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In München breitet sich derzeit wieder eine Grippewelle aus. Viele Arbeitnehmer stellen sich dann bei einer Krankschreibung die Frage: Was darf ich trotzdem und was nicht? Hier die wichtigsten Infos.

© Tim Reckmann/pixelio.de
Das ist erlaubt – das nicht
Die Annahme, dass du bei einer Krankschreibung das Bett hüten musst, ist eindeutig falsch. Denn grundsätzlich gilt: es ist alles erlaubt, was den Genesungsprozess nicht behindert, sondern ihn möglicherweise sogar befördert.
- Anzeige -Das heißt wiederum, dass man nicht pauschal sagen kann, was trotz Krankschreibung erlaubt ist und was nicht, sondern es immer vom Einzelfall abhängig ist. Größtenteils ist dies nämlich abhängig von der Art der Krankheit sowie von der Empfehlung und Anordnung des Arztes!
Einkaufen gehen
Der Weg in den Supermarkt ist demzufolge dann natürlich erlaubt – solange man nicht bettlägrig ist. Da man ja essen und trinken muss, um gesund zu werden, ist es für den Genesungsprozess nicht förderlich, wenn der Kühlschrank leer ist! Der Weg ins Shoppingcenter ist allerdings schon umstrittener. Fördernd für die Genesung ist der Shoppingtrip beispielsweise bei einer Grippe nämlich sicherlich nicht. Genauso verhält es sich bei Restaurant-, Café- oder Kinobesuchen! Sollte man allerdings wegen einem gebrochenen Arm krankgeschrieben sein, dürfte der Genesungsprozess dadurch nicht weiter negativ beeinflusst werden.
Sport treiben
Ausschlaggebend ist wieder der Grund der Krankschreibung. Bei einer Erkältung zum Beispiel sollte man die tägliche Joggingrunde oder den Weg ins Fitnessstudio lieber lassen! Bei Verrenkungen oder anderen derartigen Verletzungen sind wiederum leichte Übungen erlaubt, um zum Beispiel Nackenverspannungen zu lösen. Teilweise ist sogar Leistungssport möglich, wenn die Genesung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Bei psychischen Problemen wirkt sich Sport oftmals sogar positiv auf den Genesungsprozess aus und wird vom Arzt empfohlen!
Meistens immer erlaubt – wenn du nicht gerade aufgrund eines gebrochenen Beins krankgeschrieben bist – sind Spaziergänge an der frischen Luft! Diese stärken nämlich unter anderem das Immunsysten!
Urlaub machen und verreisen
Auch hier hängt es wieder vom Einzelfall ab. Grundsätzlich kann dir dein Arbeitgeber aber die Urlaubsreise an die Nordsee, nach Italien oder Thailand nicht verbieten und nicht als Kündigungsgrund anrechnen! Natürlich gilt auch hier wieder: die Reise darf deiner Genesung nicht schaden. Ist dies nicht der Fall, weil beispielsweise die Meeresluft sogar zur Heilung deiner Bronchitits beiträgt, darfst du hinfahren, wohin du willst! Dass ein Städtetrip oder Skiurlaub deine Genesung nicht negativ beeinflusst, wäre allerdings eher unglaubwürdig und könnte zu einer fristlosen Kündigung führen.
Party machen
Dies ist jetzt möglicherweise für einige Arbeitnehmer überraschend, doch auch trotz Krankschreibung ist es erlaubt, auf die Piste zu gehen und den ein oder anderen Cocktail zu schlürfen – aber natürlich auch wieder abhängig von dem Grund der Krankschreibung! So solltest du bei einer Grippe mit starkem Fieber nicht gerade auf der Tanzfläche eines Clubs abfeiern. Außerdem hemmt Alkohol oftmals die Wirkung von Medikamenten und verzögert so den Genesungsprozess. Auch dann solltest du also lieber Zuhause bleiben und dich ausruhen. Bei einer Krankschreibung wegen einer gebrochenen Schulter darfst du dich allerdings beruhigt in eine Bar sitzen und den Abend mit Freunden genießen!
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