Extremwetter
Einschränkungen bei der Bahn wegen Eisregen & Glätte
Stand 17.01.24 - 12:30 Uhr
Bei der Deutschen Bahn kommt es Mittwoch und Donnerstag wegen des Eisregens zu Einschränkungen und Ausfällen.
©Verspätungen bei der Bahn. Foto: Fabian Sommer/dpa
Verspätungen und Ausfälle bei der Deutschen Bahn
Am Mittwoch deutschlandweit Auswirkungen auf Bahnverkehr erwartet
Der Deutsche Wetterdienst hat für Mittwoch, 17.01.2024 in großen Teilen Deutschlands einen Wintereinbruch mit starkem Schneefall angekündigt. Es kann zu Verspätungen und Zugausfällen im Regional- und Fernverkehr kommen.
Vorsorglich wurde die Höchstgeschwindigkeit der ICE für heute auf 200 km/h begrenzt. Dadurch kann es bundesweit zu weiteren Beeinträchtigungen kommen.
- Anzeige -Regelung für betroffene Reisende:
Alle Fahrgäste, die ihre am 17.01.2024 geplante Reise aufgrund des Wintereinbruchs verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung. Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Eisregen: Winterdienst startet Sondereinsatz auf Straßen, Fuß- und Radwegen
Der Deutsche Wetterdienst warnt für Mittwoch, 17. Januar, ab 5 Uhr vor langanhaltendem gefrierendem Regen mit Glatteisbildung (Eisregen) im Großraum München. Demnach ist auch im Münchner Stadtgebiet mit erheblichen Gefahren zu rechnen.
Der städtische Winterdienst des Baureferats beginnt bereits vor dem prognostizierten Eisregen in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch in voller Personalstärke mit einem Sondereinsatz. Die mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 600 Fahrzeuge bringen Streusalz und Splitt auf Fahrbahnen, Gehwegen und Fahrradwegen aus. Die präventive Oberflächenbehandlung vorab ist bei Eisregen entscheidend, damit die Eisbildung möglichst reduziert wird.
Trotz der umfangreichen Präventivmaßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es vor allem in den Morgenstunden auf Gehbahnen, Radwegen und Fahrbahnen stellenweise sehr glatt und gefährlich sein kann. Diese Lage kann im Laufe des Tages je nach lokaler Witterungssituation fortbestehen. Die Landeshauptstadt bittet alle Münchner*innen, sich auf potenzielle Beeinträchtigungen durch Glätte und ungünstige Straßenverhältnisse einzustellen.
Es gilt weiterhin die reguläre Anliegerpflicht: Die Besitzer*innen von Grundeigentum außerhalb des Vollanschlussgebietes müssen eigenverantwortlich dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und gegen Glätte gestreut wird. Diese gesetzliche Räumpflicht muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt tagsüber bis 20 Uhr. Falls kein Gehweg vorhanden ist, muss entlang des Grundstücks ein Fußgängerstreifen in ausreichender Breite entsprechend geräumt und gesichert sein.
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