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Kroatienurlaub mit dem Auto

Verkehrsregeln in Kroatien

Stand 23.07.19 - 17:17 Uhr

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Im Urlaub gehts für viele Münchner wieder nach Kroatien. Diese Verkehrsregeln gilt es zu beachten.

Verkehrsregeln in Kroatien

Kraftstoffpreise (Angegebene Preise sind Mittelwerte)

Diesel: 1,21 € / 9,74 HRK
Eurodiesel
Bleifrei Super (95 Oktan): 1,20 € / 10,20 HRK
Eurosuper
Bleifrei Super Plus (98 Oktan):  1,45 € / 10,73 HRK
Eurosuper Plus
Die Mitnahme von Kraftstoff in Reservekanistern ist untersagt. Beim Tanken von Diesel sollte man auf die Bezeichnung "Eurodiesel" achten, da der angebotene "Diesel" nur für LKW geeignet ist. Die Tankstellen sind in der Regel von 7-20 Uhr und im Sommer meist bis 22 Uhr geöffnet. In großen Städten und an internationalen Fernverkehrsstraßen auch rund um die Uhr. LPG ist erhältlich. Für die Autogasbetankung wird ein Adapter (Dish-Anschluss) benötigt. Derzeit gibt es eine CNG/Erdgastankstelle in Zagreb und eine in Rijeka.

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Tempolimits

Pkw Gespann Motorrad Wohnmobil leicht Wohnmobil schwer innerorts 50 50 50 50 50 außerorts1 90 80 90 90 80 Schnellstraßen2 110 80 110 110 80 Autobahnen3 130 90 130 130 90

1 Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 80 km/h.

2 Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 100 km/h.

3 Für Fahrer unter 25 Jahren gelten generell 120 km/h.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Mit dem Auto unterwegs

An den ehemaligen Frontlinien insbesondere in
– Ostslawonien (30 bis 50 km vor der Grenze zu Serbien und an der Grenze zu Ungarn, speziell die Gebiete um Vukovar und Vinkovci),
– Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica),
– das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien und Herzegowina (der Raum südlich von Sisak und Karlovac, östlich von Ogulin, Otocac, Gospic, am östlichen Stadtrand von Zadar und im Hinterland der Küste zwischen Senj und Split und in den Bergen südöstlich von Dubrovnik) besteht weiterhin eine Gefährdung durch Minen.
Niemand sollte hier die Straßen und Wege verlassen, da Minen oft dicht am Straßenrand verlegt wurden.
Bekannte Minenfelder sind durch dreieckig gekennzeichnete Schilder mit Warnaufdrucken („Ne Prilazite") ausgewiesen.
Identifizierte Minenfelder sind teilweise durch gelbe Plastikstreifen abgesperrt oder gekennzeichnet. Bisweilen fehlt jedoch die Kennzeichnung.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der kroatischen Minenräumanstalt ›Hrvatski centar za Razminiranje‹. Über ortsspezifische Gefährdungen informiert eine separate Internetseite.

Promillegrenze

Sie beträgt 0,5
Für Fahrer unter 25 Jahren, Fahrer von Fahrzeugen über 3,5 t und für Berufskraftfahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze.

Schulbusse und Busse

Schul- oder Kinderbusse dürfen nicht passiert werden, wenn sie zum Ein- oder Ausstieg anhalten.

Halten und Parken

Gebührenpflichtige Parkzonen sind gekennzeichnet. In Zagreb gibt es drei farbig markierte Parkzonen.

Wenn Parkverbote nicht beachtet werden, wird das Fahrzeug abgeschleppt, mit einer Radklemme versehen oder ein Bußgeld wird fällig.
Mehr Informationen unter www.zagrebparking.hr

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

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Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Ãœbersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Lichtpflicht

Vom letzten Sonntag im Oktober bis zum letzten Sonntag im März muss tagsüber das Abblendlicht oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Für Motorradfahrer gilt eine ganzjährige Lichtpflicht.

Telefonieren

Handys dürfen ohne Freisprechanlage von Autofahrern während der Fahrt nicht benutzt werden. Wer dennoch beim Fahren telefoniert, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

Kindersitze

Kinder unter 2 Jahren dürfen im Vordersitz entgegen der Fahrtrichtung nur dann sitzen, wenn der Beifahrersitz- Airbag deaktiviert ist. Kinder unter 5 Jahren sind mit besonderen Rückhalteeinrichtungen auf dem Rücksitz zu sichern. Für Kinder zwischen 5 und 12 Jahren reicht die Verwendung des Gurtes mit Kindersitzkissen auf dem Rücksitz aus.

Warnwestenpflicht

Auto- und Motorradfahrer, die ihr Fahrzeug inner- und außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Weitere Mitführpflichten

Wir empfehlen die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Winterausrüstung

Auf einigen Straßen oder Streckenabschnitten gilt witterungsabhängig eine Winterreifenpflicht. Diese wird per Verkehrszeichen angeordnet. Es müssen mindestens zwei Winterreifen (empfohlen werden Reifen mit der Kennzeichnung M+S) auf der Antriebsachse montiert sein. Die Mindestprofiltiefe beträgt 4 mm.

Schneeketten

Schneeketten müssen an Bord sein und bei schnee- und eisbedeckten Straßen benutzt werden. Die Schneeketten müssen an den Antriebsrädern montiert werden. In der Region Lika und Gorski Kotar ist unabhängig vom Reifentyp die Verwendung von Schneeketten generell vorgeschrieben.

Spikes sind verboten.

Besondere Regelungen für Gespanne

Gespannfahrer müssen zwei Warndreiecke mitführen.

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Jeder Unfall muss der Polizei gemeldet werden. Deutsche Fahrzeuge dürfen nach einem Unfall mit Karosserieschaden Kroatien nur mit einer polizeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen. Bei Sachschäden ist zusätzlich die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Alle Angaben ohne Gewähr.

Flagge "Kroatien" Zeit
Es besteht ganzjährig kein Zeitunterschied zu Deutschland.
Zahlungsmittel und Geld
1 HRK (Kroatischer Kuna) = 0,14 Euro
1 Euro = 7,38 HRK (Kroatischer Kuna)

Ein- und Ausfuhr von Zahlungsmitteln

Reisende, die aus der EU in ein Drittland ausreisen oder aus einem Drittland in die Europäische Union einreisen sind verpflichtet, mitgeführte Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr schriftlich mittels Vordruck anzumelden. Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU, müssen mitgeführte Barmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Bargeld

Mit Ihrer Bankkarte (Maestro) und persönlichen Geheimnummer (PIN) können Sie an den meisten Geldautomaten Bargeld abheben. Mit der V PAY-Bankkarte kann es zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit an Geldautomaten kommen.

Bargeldlos bezahlen

Die Bankkarte (Maestro) wird als Zahlungsmittel vielfach akzeptiert. Die Akzeptanz von Kreditkarten ist hoch. Mit der V PAY-Bankkarte kann es zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit an elektronischen Händlerkassen kommen. Mit den ADAC Kreditkarten genießen Sie Vorteile wie den weltweit gültigen Rabatt auf alle Zahlungen an Tankstellen.

Besondere Hinweise

Geldwechsel ist nur bei Banken und offiziellen Wechselbüros gestattet. Der Bargeldumtausch ist in Kroatien vorteilhafter als in Deutschland.

Telefon

Ins Land telefonieren

Von Deutschland nach Kroatien:
00385 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Zu Hause anrufen

Von Kroatien nach Deutschland:
0049 + Ortsvorwahl ohne Null + Teilnehmernummer

Im Land telefonieren

Für öffentliche Fernsprecher sind Telefonkarten (telefonska kartica) in Postämtern, Tabakwarenläden und Zeitungskiosken erhältlich.
Netzspannung
Die Netzspannung beträgt 220 Volt/ 50 Hertz Wechselstrom.

Quelle: ADAC

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