95.5 Charivari ist für dich da. Achtung! Ab sofort haben wir eine neue WhatsApp Nummer:
0160 99 18 16 44
Welchen Wintersport darf ich draußen machen?
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in Bayern erneut Ausgangsbeschränkungen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt - doch wie sieht es mit Schlittenfahren und Co aus? Ein Überblick.
Foto: Pixabay
Wintersport und Ausgangsbeschränkungen - was erlaubt und was verboten ist
Der Winter ist da und damit ist eigentlich auch wieder die Zeit gekommen, in der wir uns auf's Rodeln und Schlittschuhlaufen freuen. Doch was ist mit den geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern überhaupt erlaubt?
- Anzeige -
FFP2 Masken bei amazon.de kaufen
Sport - was grundsätzlich erlaubt ist:
Laut der aktuellen in Bayern geltenden Infektionsschutzverordnung (Stand 06. Januar 2021) ist das Verlassen der eigenen Wohnung derzeit nur aus triftigen Gründen erlaubt. Sport und Bewegung an der frischen Luft zählt als triftiger Grund.
Ausgeübt werden darf Sport an der frischen Luft alleine, mit dem eigenen Hausstand (max. 5 Personen, Kinder unter 14 zählen nicht mit) und mit EINER Person aus einem anderen Haushalt. Beim Ausüben des Sports ist auf ausreichend Mindestabstand zu anderen Personen zu achten.
Achtung, Sport an der frischen Luft darf in ganz Bayern NICHT ausgeübt werden in der Zeit von 21 bis 5 Uhr - in dieser Zeit gilt landesweit eine nächtliche Ausgangssperre. Die eigene Wohnung darf in dieser Zeit dann nur noch in absoluten Notfällen verlassen werden.
Für Hotspots mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner gilt außerdem eine Umkreisbeschränkung. Sport darf dann nur am eigenen Wohnort oder in einem Radius von maximal 15 Kilometern vom eigenen Wohnort entfernt ausgeübt werden. Touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort (d.h. die politische Gemeinde) hinaus sind untersagt.
- Anzeige -Jetzt den 95.5 Charivari Newsletter abonnieren und keine Aktionen mehr verpassen >>>
Sport - was grundsätzlich verboten ist:
Gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Freistaats Bayern ist die Benutzung von Sportstätten derzeit untersagt. Das gilt auch für Sportstätten in öffentlichen Grünanlagen, wie Bolzplätze, Skateanlagen oder Calisthenics- und Fitnessanlagen - auch wenn sich diese an der frischen Luft befinden.
In München hat das Baureferat entsprechende Beschilderungen angebracht, die auf diese Regelung hinweisen. Spielplätze für Kinder in Begleitung von Erwachsenen sind weiterhin geöffnet. Die Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf ausreichenden Abstand der Kinder zu achten.
- Anzeige -Wintersportarten - was ist erlaubt, was verboten?
Langlaufen
Langlaufen in der freien Natur ist trotz der Corona-Pandemie erlaubt - allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (max. 5 Personen). In der freien Natur gilt es, Menschenansammlungen während des Langlaufens zu vermeiden. Auch das Nutzen vorgespurter Langlaufloipen in der freien Natur ist gestattet. Eine solche vorgespurte Loipe stellt für sich genommen keine Sportstätte im Sinne der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dar, so das Bayerische Gesundheitsministerium.
Rodeln
Schlitten fahren und Rodeln in der freien Natur ist ebenfalls erlaubt - mit max. 5 Personen aus deinem Hausstand, zu zweit oder alleine. Bei den Schlittenbergen in der freien Natur gilt: Menschenansammlungen unbedingt vermeiden!
Skitouren
Auch Skitouren sind in der freien Natur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands (max. 5 Personen) zulässig. Verboten ist laut einer Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung das Skifahren und Langlaufen in sogenannten "Sportstätten". Hierzu gehören insbesondere zugangsbeschränkte Sportanlagen, wie in sich geschlossene Langlauf- oder Biathlonstrecken oder -arenen mit entsprechender Sportstätteninfrastruktur.
Schlittschuhlaufen
Auch Schlittschuhlaufen ist erlaubt - allerdings ebenfalls nur in der freien Natur. Eislaufanlagen und -Hallen müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben. Fans des Eislaufens müssen sich also noch gedulden, bis in Bayern die ersten Seen zugefroren sind. Achtung, es darf nur auf freigegebenen Seen gefahren werden - ansonsten besteht Lebensgefahr! Auch beim Eislaufen gilt: erlaubt ist es, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands zu fahren (bis max. 5 Personen). Auch beim Eislaufen in der freien Natur sind Menschenansammlungen zu meiden.
Mehr Themen und Nachrichten aus Coronavirus
Ausflugsverbote: wo sie in Bayern gelten
Die neue 15-Kilometer-Regel ist seit Montag in Kraft. Doch manche Landkreise und Städte gehen noch weiter - und sperren ab sofort Tagestouristen aus. Welche Regionen aktuelle betroffen sind - hier geht's zur Gesamtübersicht für Bayern.
Kommt ein noch schärferer Lockdown? Merkel zieht Corona-Treff vor
Die Kanzlerin ist tief besorgt über die aufgetauchten Mutationen des Coronavirus. Angela Merkel will keine Zeit verlieren. Eine Verlängerung der scharfen Kontaktbeschränkungen in den Februar wird immer wahrscheinlicher.
Stadt München richtet Impf-Telefon ein
Per Telefon für die Corona-Impfung anmelden - in der Stadt München ist das ab sofort möglich. Alle Infos zur neuen Impf-Hotline gibt es hier.
Auch Landkreis Miesbach erlässt Ausflugsverbot
Immer mehr Landkreise und kreisfreie Städte in Bayern schließen ihre Grenzen für Tagestouristen. Nun haben weitere beliebte Ausflugsziele im Münchner Umland dicht gemacht. Mehr Infos hier.
FFP2-Maskenpflicht: Neue Details zu Bußgeld, Kindern und finanzieller Förderung
In Bayern sind künftig FFP2-Masken in Bussen, Bahnen und Geschäften Pflicht. Nun regelt die Staatsregierung die Details - und reagiert auf einige Kritik.
Keine Faschingsferien? Bayerische Bildungsgewerkschaft startet Petition
Die Bildungsgewerkschaft GEW will erreichen, dass die Faschingsferien stattfinden und hat jetzt eine Petition gestartet. Alle Infos zur Petition findest du hier.
FFP2-Maskenpflicht in Bayern: Die wichtigsten Fragen und Antworten
In bayerischen Bussen, U- und S-Bahnen sowie Geschäften dürfen die Menschen sich künftig nur noch mit FFP2-Masken aufhalten. Wir klären die Fragen.
Bayerischer Landkreis verbietet Tagestouristen - 25.000 Euro Strafe drohen
Die neue 15-Kilometer-Regel ist seit Montag in Kraft. Doch manche Landkreise und Städte gehen noch weiter - und wollen Ausflügler fernhalten.
Ab Montag: FFP2-Masken werden Pflicht in Bayern
Bayern verschärft die Corona-Maßnahmen erneut und reagiert damit auf die Virus-Mutation aus Großbritannien. Jetzt wird eine FFP2-Maskenpflicht eingeführt.
Trotz Lockdowns hohe Corona-Zahlen - Wo stecken sich Menschen an?
Lockdown-Maßnahmen seit mehr als zwei Monaten - und sie werden immer schärfer. Doch noch immer liegen die Corona-Fallzahlen auf hohem Niveau. Was sind die Gründe dafür?
Alle Beiträge aus Coronavirus