Coronavirus in Deutschland
Neue Testverordnung: So viel kosten Schnelltests ab Juli
Stand 28.06.22 - 09:04 Uhr
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Zum 30. Juni läuft die aktuelle Corona-Testverordnung ab. Ab dann gilt eine neue - dadurch kosten Schnelltest künftig etwas.
©shutterstock
Neue Testverordnung startet am 1. Juli
Am 30. Juni läuft die aktuelle Corona-Testverordnung ab. Ab dann gilt die neue Verordnung und es gibt kostenlose Schnelltests nur noch für vulnerable Gruppen. Alle anderen müssen dann drei Euro pro Test zahlen – man kann in Bar oder mit Karte zahlen.
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Angesichts der angespannten Haushaltslage könne der Bund sich die kostenlosen Tests nicht mehr leisten – auch wenn Gesundheitsminister Lauterbach sich das gewünscht hätte.
Wer kriegt noch kostenlose Tests?
Kostenlose Schnelltests sollen künftig weiter für vulnerable Gruppen möglich sein, darunter auch Kinder bis fünf Jahre, Frauen zu Beginn der Schwangerschaft und Besucher von Kliniken und Pflegeheimen. Die Länder hätten die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung von drei Euro auch für weitere Gruppen zu übernehmen.
Bis Ende Juni gibt es also noch kostenlose Schnelltests für alle.
Mit Material der dpa
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