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Coronavirus in München

Maskenpflicht in München: Die Orte im Überblick

Stand 28.10.20 - 12:29 Uhr

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Mit dem Hin und Her der letzten Wochen, verliert man schnell den Überblick über die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen. Wo muss ich in München eine Maske tragen und wo nicht? Wir haben für dich die Gesamtübersicht. 

Maskenpflicht in München: Die Orte im Überblick

Foto: Shutterstock

Wo gilt aktuell in München die Maskenpflicht?

Aktuell gibt es im München eine Maskenpflicht für alle öffentlichen Verkehrsmittel, im Einzelhandel und in der Gastronomie. Seitdem München auf der Corona-Ampel die Stufe Dunkelrot erreicht hat, gelten auch verschärfte Regeln in der Innenstadt, in öffentlichen Gebäuden und an Schulen. 

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Muss ich in München eine Maske tragen?

Derzeit gilt eine ganztägige Maskenpflicht an ausgewählten Orten der Innenstadt. An diesen Orten in Münchens Altstadt musst du ganztägig eine Maske tragen:

  • Altstadt Fußgängerzone (u.a. Neuhauserstraße, Kaufingerstraße, Theartinerstraße)
  • Marienplatz
  • Stachus und Stachus-Untergeschoss
  • Odeonsplatz vor der Feldherrnhalle
  • Rindermarkt
  • Viktualienmarkt
  • Sendlinger Straße und Sendlinger-Tor-Platz
  • Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt
  • Dienerstraße
  • Schrammerstraße
  • Landschaftstraße
  • Beidseitige Gehwege im Tal (Im Bereich der Hausnummern 1 bis 48)
  • Schützenstraße

Auf die Maskenpflicht wird an den Zugängen zu den jeweiligen Bereichen mit Schildern hingewiesen.

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Hier gilt die Maskenpflicht in der Münchner Innenstadt

Karte: muenchen.de


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Müssen die Kinder in den Schulen eine Maske tragen?

Für die Münchner Schüler gilt eine Maskenpflicht am Platz ab der Jahrgangsstufe 5 und höher, unabhängig davon, ob der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Da die Grundschulen nach wie vor infektiologisch nicht auffällig sind, gilt die Befreiung der Münchner Grundschüler von der Maskenpflicht am Platz zunächst bis zu den Herbstferien weiter. Am Ende der Herbstferien wird dann die Lage neu bewertet und entschieden, ob eine Maskenpflicht in den Grundschulen wieder eingeführt werden soll.

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Muss ich am Arbeitsplatz eine Maske tragen?

Derzeit gilt eine Maskenpflicht auf allen Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte. Insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen musst du einen Maske tragen. Wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, darfst du die Maske am Arbeitsplatz ablegen. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss du auch an deinem Platz eine Maske tragen.

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