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Coronavirus in München

Liste: Diese Geschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen

Stand 25.04.20 - 12:25 Uhr

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Es gibt viel Verwirrung, welche Geschäfte ab Montag, 27. April, wieder öffnen dürfen und welche nicht. Wir haben die offizielle Liste des Bayerischen Staatsministeriums mit allen Läden in alphabetischer Reihenfolge.

Liste: Diese Geschäfte dürfen ab Montag wieder öffnen

© Foto: shutterstock

Übersicht der geöffneten und geschlossenen Läden in München

Wo kann ich mir neue Schuhe kaufen? Hat der Möbelladen wieder geöffnet? Kann ich mein Auto waschen gehen?

Damit du weiterhin den Überblick behältst, haben wir die aktuellen Regelungen (Stand 21. April) in München für Läden und andere öffentliche Einrichtungen für dich übersichtlich zusammengefasst:

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Punkt 1: Welche Geschäfte haben aktuell in Bayern geöffnet?

Hier die Liste, der Betriebe, Einrichtungen, Ladengeschäfte etc., die geöffnet haben, betrieben werden bzw. Dienstleistungen ausüben dürfen.

  • Abgabe von Speisen zum Mitnehmen
  • Apotheken
  • Auslieferung von Speisen 
  • Automatisierte Auto- und LKW-W aschanlagen
  • Autovermietstationen 
  • Bäckereien
  • Banken, Geldautomaten
  • Baugewerbe 
  • Baumärkte
  • Baumschulen
  • Baustoffhandel
  • Bestatter
  • Betriebe der Industrie, des produzierenden Gewerbes, der Logistik, des Speditions- und Transportgewerbes, der Land- und Forstwirtschaft
  • Brennstoffhandel (Öl, Pellets usw.)
  • Click und Collect bei Einzelhandelsgeschäften, die öffnen dürfen
  • Diabetesfachgeschäft
  • Dienstleister, soweit sie online oder telefonisch tätig sind oder bei denen kein direkter Kundenkontakt (Berührung) erforderlich ist 
  • Dienstleistungen gegenüber gewerblichen Kunden
  • Drogerien 
  • Fahrradverleih Fahrradwerkstätten, Fahrradersatzteilhandel, 
  • Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Finanzanlagenvermittler
  • Fotostudios
  • Freie Berufe (Ärzte, Zahnärzte, Veterinärmediziner
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer, etc.; Ausnahmen siehe 6.) 
  • Gärtnereien
  • Getränkemärkte
  • Großhandel inklusive Lebensmittelgroßhandel
  • Handwerker (Ausnahme: Handwerker, die bei der Dienstleistung notwendigerweise die Kunden berühren müssen wie Friseure)
  • Heilpraktiker
  • Hochschulbibliotheken
  • Hofläden
  • Hörgeräteakustiker
  • Hundetrainer (im Freien, beim Kunden) 
  • Immobilienmakler
  • Jagdbedarf
  • Kaminkehrer
  • KFZ- und Motorradwerkstätten
  • Ersatzteilhandel
  • Landschafts- und Gartenbau
  • Lebensmittelhandel
  • Lebensmittelspezialgeschäfte (Spirituosen-, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte, Weinhandel)
  • Lieferdienste (auch bei geschlossenen Ladengeschäften; Bestellung Online oder per Telefon
  • Metzgereien
  • Optiker
  • Paketstationen 
  • Reinigungen/Reinigungsdienstleistungen
  • Reisebüros
  • Telekommunikationsläden / Servicestellen der Telekommunikation zur Reparatur von Telekommunikationsgeräten und zur Beratung und Behebung von Internet- und Kommunikationsproblemen
  • Rollende Supermärkte
  • Saisonverkaufshütten z. B. für Spargel oder Erdbeeren
  • Sanitätshäuser
  • Schreibwaren zur Versorgung von zu Hause lernenden Schülern/Studenten und zur betrieblichen Bedarfsdeckung
  • Schlüsseldienst
  •  Tankstellen, Tankstellenshops und SB-Waschanlagen
  • Tierbedarf, Tiernahrung, Tierpflege
  • Versicherungsvermittler
  • Verkehrsdienstleistungen
  • Waschsalons
  • Wochen- und Bauernmärkte
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
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Punkt 2: Welche Geschäfte haben ab dem 27. April in Bayern wieder geöffnet?

  • Autohäuser (Verkaufte Autos dürfen auch ausgeliefert werden, es ist aber auf den Mindestabstand zu achten)
  • Buchhandel
  • Fahrradhandel

Außerdem dürfen alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern öffnen. In Einkaufszentren gilt diese Regelung nur für Geschäfte und Läden, die unter Punkt 1 genannt sind. Andere Geschäfte in Shoppingcentern dürfen dort nicht öffnen. 

Geschäfte über 800 Quadratmeter (außer die unter Punkt 1 genannten Geschäfte) müssen geschlossen bleiben. Eine Verkleinerung der Ladenfläche durch Absperrungen ist nicht zulässig.

Bei Geschäften bis 800 Qaudratmeter darf maximal ein Kunde pro 20 Quadratmeter sein. Zudem müssen Personal und Kunden einen Mund-Nase-Schutz tragen und den Mindestabstand einhalten.

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Punkt 3: Welche Geschäfte haben in Bayern weiterhin geschlossen?

Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, ist untersagt. Die untersagten Dienstleistungen, wie z. B. Friseure, dürfen auch nicht bei den Kunden zu Hause ausgeübt werden:

  • Badeanstalten
  • Bars 
  • Bibliotheken
  • Bordellbetriebe
  • Click -und- Collect bei Einzelhandelsgeschäften, die nicht öffnen dürfen
  • Clubs 
  • Diskotheken 
  • E- Zigaretten-Geschäfte (Online-Verkauf erlaubt) (ab 27.04, wenn unter 800 Quadratmeter)
  • Fahrschulen
  • Fitnessstudios
  • Floristen (ab 27.04, wenn unter 800 Quadratmeter)
  • Fort – und Weiterbildungsstätten
  • Friseure (auch nicht bei Kunden zuhause, da der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann) (ab 04.05)
  • Golfplätze
  •  Jugendhäuser
  • Jugendherbergen
  • Kinos 
  • Kosmetiksalons
  • Messen 
  • Museen
  • Musikschulen 
  • Nagelstudios 
  • Piercingstudios
  • Reisebusreisen
  • Sauna
  • Schullandheime
  • Solarien
  • Spielhallen 
  • Spielplätze
  • Sporthallen
  • Sportplätze 
  • Stadtführungen
  • Tagungsräume
  • Tanzschulen
  • Tattoostudios
  • Theater
  • Thermen 
  • Tierpark
  • Veranstaltungsräume
  •  Vereinsräume
  • Vergnügungsstätten
  • Verkaufsveranstaltungen
  • Verkaufsparties
  • Vermietung von Wohnmobilen
  • Volkshochschulen
  • Wellnesszentren
  • Wettannahmestellen

Quelle: Bayerisches Staatsministerium Stand 21.04, 16 Uhr – Mehr Infos hier.

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