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Coronavirus in Bayern

Kontaktbeschränkungen in Bayern erneut verlängert

Stand 18.09.20 - 10:10 Uhr

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Ministerpräsident Söder hat die wegen Corona eingeführten Kontaktbeschränkungen für Bayern erneut verlängert. Wie lange sie gelten und was das bedeutet, erfährst du hier.

Kontaktbeschränkungen in Bayern erneut verlängert

© Foto: shutterstock

Corona-Krise: wen darf ich aktuell treffen?

Die geltenden Kontaktbeschränkungen wären eigentlich am 18. September ausgelaufen. Doch jetzt wurden sie erneut vorerst bis zum 03. Oktober 2020 verlängert.


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Dies gilt aktuell zu den Kontaktbeschränkungen in Bayern (Stand 18.09.2020):

Die Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin, das bedeutet konkret:

  • Jeder ist angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.
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  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands ODER in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet.
  • Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl insbesondere unter Berücksichtigung des Mindestabstands von 1,5 m begrenzt werden. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

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