Coronavirus in Bayern
Ab heute neue Corona-Regeln: Das gilt ab sofort in Bayern
Stand 01.12.20 - 12:39 Uhr
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Die verschärften Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern treten heute in Kraft. In Bayern sind auch auf lokale Ausgangsbeschränkungen möglich.
© Foto: shutterstock
Bayern verschärft die Corona-Regeln erneut
Ab heute, 01. Dezember, treten in Bayern und dem Rest von Deutschland die verschärften Corona-Maßnahmen in Kraft. Bayerns neue Verordnung setzt dabei auch auf lokal begrenzte Ausgangsbeschränkungen – sie sollen in Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 300 gelten. Aktuell ist das in vier Kommunen der Fall: In Passau, Nürnberg sowie in den Landkreisen Passau und Regen.
- Anzeige -Diese Regeln gelten in Bayern ab 1. Dezember 2020:
- Alle Maßnahmen des Teil-Lockdowns bleiben wie bereits im November – vorerst wohl bis Anfang 2021. Das heißt Gastronomie, Hotels, Freizeiteinrichtungen und Co. bleiben geschlossen.
- Für Private Treffen mit Freunden und Familie gilt: maximal zwei Hausstände mit maximal 5 Personen (Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen und werden nicht mitgezählt).
- Skilifte in Bayern bleiben bis Jahresende geschlossen.
- Schule: Bei einer Corona-Infektionen dauert die Quarantäne für die anderen Schüler der Klasse nur noch 5 Tage. Nach einem negativen Corona-Test kann diese dann wieder aufgehoben werden.
- Der letzte Schultag vor den Weihnachtsferien ist in Bayern der 18.Dezember
- In den Geschäften über 800 qm Verkaufsfläche darf sich ab Dezember maximal ein Kunde pro 20 qm aufhalten – in kleineren Geschäfte reichen 10 qm pro Kunde.
- Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Weihnachten und Silvester: ab dem 23. Dezember  und höchstens bis zum 1. Januar sind Treffen mit der Familie oder engen Freunden möglich, bis maximal 10 Personen (Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen und werden nicht mitgezählt). Auch an Silvester soll diese 10 Personen Regelung in Bayern beibehalten werden.
- Anzeige -Strengere Maßnahmen in Regionen mit hohen Infektionszahlen:
- Ab einem Inzidenz-Wert von 200 können Städte und Kommunen in den Schulen Wechsel-Unterricht anordnen. Dieser gilt dann für Schüler ab der 8. Klasse. Ausgenommen sind jüngere Schüler und Abschlussklassen.
- Ab einem Inzidenz-Wert von 300 kann es zusätzlich auch Ausgangsbeschränkungen geben.
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