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Friseursalons öffnen wieder

Ab dem 4. Mai: diese Regeln gelten beim Friseur-Besuch

Stand 04.05.20 - 12:47 Uhr

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Nach einer mehrwöchigen Zwangspause dürfen Friseursalons ab Montag, den 4. Mai wieder öffnen - jedoch nur unter besonderen Hygieneauflagen und Schutzmaßnahmen. 

Ab dem 4. Mai: diese Regeln gelten beim Friseur-Besuch

Foto: pixabay

Einschränkungen und Hygieneregeln durch Corona

Selbstversuche und Farbexperimente gehören demnächst wieder der Vergangenheit an. Viele von uns haben darauf gewartet, nun ist es bald so weit: ab dem 4. Mai dürfen Friseursalons wieder öffnen! Allerdings wird es einige Vorschriften und Einschränkungen geben. Die Vorsichtsmaßnahmen wurden von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) erarbeitet und sind für alle Friseurbetriebe verbindlich und verpflichtend. Hier findest du alle Regelungen im Überblick.

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Eine Mund-Nasen-Maske zu tragen ist beim Friseurbesuch Pflicht

Da in Bayern derzeit sowieso die Maskenpflicht gilt, ist diese Vorschrift wohl wenig überraschend. Vom Beginn bis zum Ende des Friseurbesuchs muss sowohl der Kunde, als auch der Friseur eine Maske tragen.
Außerdem müssen die Friseure ab der Begrüßung bis nach dem Haarewaschen Einmalhandschuhe tragen. Nach Betreten des Salons muss der Kunde hingegen zunächst seine Hände waschen und desinfizieren. Weiterhin müssen Kunden im Salon zusätzlich zum Mund-Nasen-Schutz einen Umhang tragen, der alle möglichen Kontaktpunkte verdeckt.

[MD_Portal_Script ScriptID="9217250" location="leftALone"]Die Haare müssen im Salon gewaschen werden

Haarewaschen ist beim Friseurbesuch ab 4. Mai für alle Kunden verpflichtend. Denn erst ab dem Haarewaschen dürfen Arbeitsutensilien wie Kämme, Bürsten oder Wickler am Kopf des Kunden benutzt werden. Diese müssen dann nach jedem Kunden gereinigt werden, ebenso sämtliche Kontaktflächen wie der Friseurstuhl und die Ablage. Der Kontakt von Kunden und Arbeitsutensilien soll so gering wie möglich gehalten werden, so dürfen sich die Kunden die Haare auch nicht mehr selbst föhnen.

Gesichtsnahe Dienstleistungen sind derzeit nicht erlaubt

Beim Haareschneiden kann der Mindestabstand von 1,5 Metern natürlich nicht eingehalten werden. Das Infektionsrisiko, wenn am Hinterkopf des Kunden gearbeitet wird, ist jedoch verhältnismäßig gering. Anders verhält es sich, wenn der Friseur am Gesicht des Kunden arbeitet, wie zum Beispiel Augenbrauen zupfen, Wimpern färben oder den Bart rasieren. Diese Tätigkeiten sind derzeit aufgrund des hohen Infektionsrisikos nicht möglich und nicht erlaubt.

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Bewirtungen sind nicht gestattet

Auch auf den frischen Kaffee oder auf den neuesten Klatsch und Tratsch aus den Zeitschriften müssen Kunden derzeit verzichten. Wie in allen Geschäften sollte zudem möglichst kontaktlos bezahlt werden. 

Nur eine gewisse Anzahl an Kunden darf im Salon behandelt werden

Wie viele Kunden den Salon betreten dürfen, hängt von dessen Größe und Gegebenheiten ab. Zwischen jedem Friseurarbeitsplatz, inklusive dem Kunden, muss jedoch der Mindestabstand von 1,5 Metern garantiert werden. Außerdem darf sich pro Kunde nur ein Friseur nähern.
[MD_Portal_Script ScriptID="9260816" location="leftALone"]

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