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2G im Handel: Für welche Geschäfte und Läden in Bayern gilt was?

Stand 07.12.21 - 12:58 Uhr

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Wo gilt 2G im Handel? Beim Christbaumverkauf? Im Baumarkt? In der Drogerie? Beim Optiker? Wir haben für dich den Überblick:

2G im Handel: Für welche Geschäfte und Läden in Bayern gilt was?

© Foto: shutterstock

Welche Läden in Bayern sind von der 2G-Regel ausgenommen?

Ab Mittwoch (8. Dezember) gilt in Bayern die 2G-Regel im Einzelhandel. Aber welche Geschäfte und Läden betrifft diese Regel eigentlich? Was gilt wo? Wir haben den Überblick:

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2G überall im Handel mit ein paar wenigen Ausnahmen

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist nur unter 2G-Bedingungen gestattet, soweit sie nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen. Diese neue Regel tritt – um den Geschäften Zeit zur Vorbereitung zu geben – erst am 8. Dezember 2021 (Mittwoch) in Kraft.

Diese Läden und Geschäfte gehören zum täglichen Bedarf  und sind von der 2G Regel ausgenommen: 

  • Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
  • Getränkemärkte
  • Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken
  • Sanitätshäuser
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  • Drogerien
  • Optiker
  • Hörakustiker
  • Tankstellen
  • Stellen des Zeitungsverkaufs
  • Buchhandlungen,
  • Blumenfachgeschäfte
  • Tierbedarfsmärkte
  • Futtermittelmärkte
  •  Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
  • und der Großhandel.

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