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Bundestagswahl 2021

Briefwahl beantragen in München: So funktioniert‘s!

Stand 19.08.21 - 14:25 Uhr

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Am 26. September wird in Deutschland wieder gewählt! In München kann ab sofort Briefwahl beantragt werden. Damit du auch dieses Jahr den Überblick behältst, findest du hier alles Wichtige rund ums Thema Briefwahl.

Briefwahl beantragen in München: So funktioniert‘s!

Foto: Shutterstock

So kannst du in München per Brief wählen

Am Donnerstag, 19. August,  beginnt das Wahlamt der Landeshauptstadt mit dem Versand der rund 920.000 Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl im September. Sortiert nach Postleitzahlen, werden diese in drei Wellen versendet. Bis zum 1. September sollte jeder eine Benachrichtigung im Briefkasten haben. Falls das nicht der Fall ist, wird darum gebeten, sich umgehend an das Wahlamt wenden.

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Wahlbenachrichtigung bekommen, und jetzt?

Nun hast du viele verschiedene Möglichkeiten Briefwahl zu beantragen.

Online kannst du ab sofort auf folgender Seite einen Antrag stellen. Danach werden dir die Briefwahlunterlagen per Post gesendet.

Wenn du deine Wahlbenachrichtigung bekommen hast, gibt es auf der Rückseite ein Formular zur Beantragung der Briefwahl. Wenn du dieses ausfüllst und an das Wahlamt zurücksendest, bekommst du deine Wahlunterlagen ebenfalls per Post gesendet.

Außerdem kannst du selbst einen Antrag in Form eines Briefes oder einer E-Mail an das Wahlamt verschicken. Darin müssen deine persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse enthalten sein. Die Wahlunterlagen werden immer an die angegebene Adresse gesendet. Solltest du dich zu dem gegebenen Zeitpunkt an einem anderen Ort aufhalten, zum Beispiel im Ausland, dann musst du die jeweilige Adresse zusätzlich angeben.

Wenn du das Ganze lieber persönlich erledigen möchtest, dann kannst du die Briefwahlunterlagen auch vor Ort bei dem zuständigen Wahlamt abholen. Dafür solltest du deinen Personalausweis und im besten Falle auch deine Wahlbenachrichtigung dabei haben. Zudem kannst du, wenn du nicht solange warten willst, auch direkt vor Ort im Wahlamt oder bei den „Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen“ in den Bezirksinspektionen die Stimmzettel ausfüllen und in einem Umschlag abgeben. Diese werden dann bis zum Wahltag dort gesammelt und erst dann geöffnet und ausgewertet. Die Adressen und Öffnungszeiten findest du auf der Wahlbenachrichtigung.

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Vollmacht ausstellen

Falls du selbst nicht dazu in der Lage bist, kannst du eine andere Person dazu bevollmächtigen für dich Briefwahl zu beantragen oder die Unterlagen abzuholen. Dafür ist eine spezielle Vollmacht von Nöten, die du entweder selbst verfassen oder der Rückseite der Wahlbenachrichtigung („Vollmacht zum Abholen“) entnehmen kannst. Ein Betreuerausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht gelten dafür nicht.

Beim Abholen sollte die Person dann ihren Personalausweis oder den Reisepass mitbringen. Eine Person darf nicht von mehr als 4 Personen bevollmächtigt werden. Die Vollmacht muss mit einer Original-Unterschrift versehen sein und kann deswegen nicht im Internet oder per E-Mail beantragt werden.

Mit Briefwahlunterlagen richtig wählen

In deinen Briefwahlunterlagen befinden sich zwei verschiedene Umschläge, ein Wahlschein und der Stimmzettel. Diesen solltest du zunächst ausfüllen.

Bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen: Mit der einen wählst du einen Direktkandidaten aus deinem Wahlkreis und mit der anderen wählst du die Liste einer Partei. Nachdem du deine Kreuzchen gesetzt steckst du den Stimmzettel in den blauen Umschlag und klebst ihn zu. 

Auf dem Wahlschein ist die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu finden. Diese muss mit einem Datum und deiner Unterschrift versehen werden. Danach kommt der ausgefüllte Wahlschein zusammen mit dem blauen Umschlag in den roten Umschlag. Dieser wird ebenfalls zugeklebt und dann ans Wahlamt versendet.

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Kosten für Porto

Wenn du beim Wahlamt per Post Briefwahl beantragst, musst du das Porto dafür selbst zahlen. Für das Versenden der fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen musst du kein Porto zahlen. Trifft der Fall auf dich zu und du schickst deinen Wahlbrief aus dem Ausland ans Wahlamt zurück, musst du dafür selbst aufkommen.

Die Zeiträume beachten:

Die Online-Beantragung der Briefwahl ist noch bis zum 22. September bis 11 Uhr möglich. Ansonsten kann die Briefwahl noch bis zum 24. August um 18 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise bei einem akuten Krankheitsfall, geht das auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr. Das ist dann jedoch nicht mehr über den Postweg sondern nur noch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich. .

Wichtig ist, dass der Wahlbrief bis zum 26. September um 18 Uhr abgegeben wurden. Es wird deshalb auch empfohlen den Wahlbrief spätestens 3 Tage vor dem Wahltag abzusenden.

Bei Fragen ist das Wahlamt von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr über die Wahlhotline 233-96233 oder direkt online per Chat auf www.muenchen.de/bundestagswahl zu erreichen.

Weitere Infos zur Bundestagswahl gibt es hier. 

Außerdem bietet das Wahlamt hier umfassende Informationen in Leichter Sprache an.

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