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Winterdienst in München
Der erste Schnee in München ist da! Ab wann wird eigentlich von der Stadt geräumt und welche Pflichten habe ich als Bürger? Alle Infos rund um den Winterdienst in München gibt's hier.
© Foto: Pixabay
Das sind deine Pflichten als Bürger
München gilt als die schneereichste Großstadt Deutschlands, vor allem wegen der Höhenlage der Stadt von mehr als 500 Metern über dem Meeresspiegel. Am Dreikönigstag ist der erste Schnee 2021 in der Weltstadt mit Herz gefallen. Doch wie gut ist der Winterdienst der Stadt München vorbereitet und wann muss ich als Bürger selbst Schnee räumen?
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Ab wann ist der Winterdienst in München im Einsatz?
Die Stadt München ist gründlich auf die schneereiche Jahreszeit vorbereitet. Über 1.000 Einsatzkräfte sowie mehr als 600 Fahrzeuge stehen bereit, in sechs Hallen lagern 13.600 Tonnen Streusalz und 3.000 Tonnen Streusplitt.
In der Regel beginnen die Räum- und Streuarbeiten durch den städtischen Winterdienst in München bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder bei Gefahr von Straßenglätte um 2 Uhr morgens, bei Bedarf auch früher, damit gegen 7 Uhr verkehrssichere Straßen und Wege gewährleistet sind. Ende der Räumarbeiten ist gegen 22 Uhr aber es gibt natürlich aus wetterbedingte Ausnahmen.
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Wo räumt der städtische Winterdienst?
Grundsätzlich räumt der städtische Winterdienst alle Fahrbahnen, Plätze, Fußgängerzonen, Geh- und Radwege. Ausnahme sind die Gehwege außerhalb des Vollanschlussgebietes. Das Vollanschlussgebiet entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing.
Oberste Priorität bei der Räumung haben die etwa 10.000 Fußgängerüberwege, 2.300 Haltstellen und 290 Gefahrenstellen (zum Beispiel starke Gefälle- und Steigungsstrecken und Bahnübergänge). Vorrangig wird das Hauptstraßennetz geräumt und gegebenenfalls gestreut sowie Straßen, auf denen Busse und Trambahnen unterwegs sind.
Salz wird im Sinne des Umweltschutzes unmittelbar nach dem Räumen und nur im Hauptstraßennetz, auf Straßen mit Buslinienverkehr und an Gefahrenstellen eingesetzt. Im Nebenstraßennetz wird nur in Sonderfällen bei Glätte Splitt gestreut.
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Werden auch die Radwege geräumt?
Da der Radverkehr auch im Winter immer mehr zunimmt, wird auch hier in diesem Winter mehr geräumt. Auf allen Radverkehrsanlagen wird innerhalb von maximal drei Stunden nach dem Beginn des Schneefalls, ab einer Schneehöhe von drei Zentimetern, geräumt und gestreut.
Welche Pflichten habe ich als Bürger?
Alle Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes sind verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen. In der Zeit von Montag bis Samstag zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8.00 Uhr) muss der Gehweg von Schnee freigehalten werden, bei Glätte mit Sand oder Splitt gestreut werden. Aus Umweltschutzgründen darf kein Salz verwendet werden. Ist in der Straße kein Gehweg vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße gesichert werden.
Um Räum- und Streudienste nicht zu behindern, ist es außerdem wichtig, Fahrzeuge möglichst nah am Fahrbahnrand zu parken und dabei Park- und Halteverbote zwingend zu beachten.
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