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Auf Dokumenten

Jahreszahl 2020 niemals abkürzen

Stand 09.01.20 - 10:55 Uhr

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Wer die Jahreszahl 2020 auf Dokumenten abkürzt, läuft Gefahr, Betrugsdelikten zum Opfer zu fallen! Warum das so ist, erklären wir dir hier. 

Jahreszahl 2020 niemals abkürzen

Foto: Shutterstock

Behörden warnen vor Betrug

Vorsicht vor Betrug! Das neue Kalenderjahr mache es laut Verbraucherschutzbehörden potentiellen Betrügern leicht, Urkunden zu fälschen. Besonders Gefahr läuft jeder, der die Jahreszahl 2020 auf Dokumenten lediglich zu einer "20" abkürzt. Doch warum ist das so gefährlich?

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Darum solltest du 2020 nicht abkürzen

Der Grund ist relativ einfach: die Abkürzung "20" ist sehr leicht veränderbar. So kann zum Beispiel das Datum "1.1.20" ohne Weiteres zu "1.1.2000" oder gar zu "1.1.2021" manipuliert werden. Und das kann später für rechtlichen Ärger sorgen. 

Bei Rechnungen könnte das Datum theoretisch so verändert werden, dass man bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Zahlung verpflichtet gewesen wäre – in etwa am 01.01.2019 anstelle des eigentlichen 01.01.2020. Der Betrüger könnte dann versuchen, das Geld rückwirkend einzutreiben.

Um Stress und Ärger zu vermeiden, solltest du die Jahreszahl 2020 am besten immer ausschreiben.

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