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Mietwahnsinn in München

Gegen Vermieter wehren – Geht das?

Stand 22.02.19 - 15:49 Uhr

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In wenigen Verträgen kommt es so oft zu Auseinandersetzungen wie bei Mietverträgen. Meistens fühlt man sich aber als Mieter machtlos. Hier erfährst du, wie du dich wehren kannst! 

Gegen Vermieter wehren – Geht das?

© Rainer Sturm / pixelio.de

So kannst du als Mieter dein Recht durchsetzen

Ständige Mieterhöhungen? Mietmängel? Als Mieter musst du dir nicht alles gefallen lassen. Wir verraten dir, was dein Vermieter darf und was nicht plus an wen du dich wenden kannst, wenn du Stress mit deinem Vermieter hast.

Mietminderung bei Mängeln

Weist deine Wohnung nachweisbar Mängel auf, wenn du dort einziehst, ist es dem Vermieter verboten, auf die volle Miete pochen. Der Vermieter muss in jedem Fall eine prozentuale Mietminderung akzeptieren.

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Untervermieten ist verboten

Der Vermieter kann Untervermieten nicht generell verbieten. Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, mit anderen zusammen zu wohnen, muss der Vermieter das akzeptieren. Berechtigte Gründe sind z.B. finanzielle Probleme oder der Wunsch, in einer Gemeinschaft zu leben.

Wändestreichen beim Ein- und Ausziehen

"Mieter müssen bei Ein- oder Auszug die Wändestreichen", ist ein bekannter Miet-Mythos. Entscheidend ist hierbei die Formulierung im Vertrag. Der Mieter ist verpflichtet, in den "üblichen" (im Vertrag festgelegten) Fristen kleine Reparaturen zu leisten. Ungültig ist es aber zu behaupten, dass der Mieter beim Auszug automatisch dazu verpflichtet ist, Schönheitsreperaturen durchzuführen.

Verantwortlichkeit für feuchte Wände

"Mieter sind verantwortlich für feuchte Wände". Das müssen sich viele von ihren Vermietern anhören. In den meisten Fällen sind aber die Vermieter selber schuld. Feuchtigkeitsflecken haben nämlich laut Mieterverein in den meisten Fällen bauliche Ursachen. Das bedeutet, dass in den meisten Fällen die Mieter in die eigene Tasche greifen müssen, wenn es zur Reparatur kommt.

Mieterhöhungen

Der Vermieter darf die Miete nicht beliebig anheben. Er muss zwei Deckelungen beachten, die ortsübliche Vergleichsmiete sowie die sogenannte Kappungsgrenze. Letztere liegt in München zwischen 15% und 20%, was bedeutet, dass die Mieterhöhung diesen Prozentsatz nicht übersteigen darf. Sollte sich der Vemieter nicht an diese Grenzen halten, hast du als Mieter das Recht, nicht auf die Erhöhung zu reagieren.

Anlaufstellen für Münchner Mieter

1. Mieterhilfe Deutschland e.V.

Ringseisstraße 8

Offizielle Homepage


2. Mieterverein München e.V.

Sonnenstraße 10

Offizielle Homepage 


3. Sozialreferat – Mietberatung

Franziskanerstraße 8 (Raum 238)

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