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Coronavirus in Bayern

Fürstenfeldbruck führt Maskenpflicht auf Straßen ein

Stand 13.11.20 - 12:16 Uhr

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In der Stadt München gilt die Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen bereits länger. Nun zieht Fürstenfeldbruck nach - wo du dort künftig draußen Maske tragen musst, erfährst du hier.

Fürstenfeldbruck führt Maskenpflicht auf Straßen ein

Foto: Shutterstock

Hier musst du in FFB draußen ab sofort Maske tragen

Ab 14. November 2020 gilt in Fürstenfeldbruck eine Maskenpflicht in bestimmten Straßen im öffentlichen Raum. Das Landratsamt hat eine entsprechende Anordnung erlassen. Die 7-Tage-Inzidenz für Fürstenfeldbruck liegt laut Robert Koch Institut derzeit bei 183,8 (Stand 13.11.2020).

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Für folgende Straßen und Orte in Fürstenfeldbruck gilt ab 14.11.2020 die Maskenpflicht:

  • Hauptstraße  (ab Kreuzung Haupt-/Augsburger-/Dachauer Straße bzw. Todesmarsch-Mahnmal bis Amperbrücke)
  • Pucher Straße (ab Abzweigung Aumillerstraße bis Hauptstraße)

  • Schöngeisingerstraße (ab AEZ bis Hauptstraße)
  • Münchner Straße (ab Amperbrücke bis Abzweigung Stockmeierweg)
  • Stockmeierweg (ab Abzweigung Münchner Straße bis Bahnhof Fürstenfeldbruck) 

Karte: Landratsamt Fürstenfeldbruck

  • Geschwister-Scholl-Platz (gesamt)
  • Kurt-Huber-Ring (ab Abzweigung Industriestraße bis Abzweigung zum Techno-Markt-Parkplatz)
  • Buchenauer Platz (ab Abzweigung Lärchenstraße bis Kurt-Huber-Ring inklusive S-Bahn Unterführung)

Karte: Landratsamt Fürstenfeldbruck

  • Fußgängerzone am Kloster Fürstenfeld / Veranstaltungsforum

Karte: Landratsamt Fürstenfeldbruck


+++ Wo du in der Stadt München in der Öffentlichkeit Maske tragen musst, erfährst du hier. +++


Für wen gilt die Maskenpflicht nicht?

Die Maskenpflicht gilt nicht im Auto, auf dem Fahrrad, dem E-Scooter und dem Motorrad. Außerdem sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag davon ausgenommen. Gleiches gilt für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.

Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.


+++ Auch im Landkreis München gilt an bestimmten Orten Maskenpflicht, mehr Infos hier. +++


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