Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Radio Charivari offene Handelsgesellschaft („Radio Charivari“) 

1. Für alle Hörfunk-Werbeaufträge (Spotwerbung, Sonderwerbeformen etc.) gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen sowie die jeweils geltende Preisliste, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Für jegliche sonstige Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in entsprechender Weise.

2. Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Radio Charivari verbindlich. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für genau namentlich genannte Werbungtreibende angenommen. Die Werbung für mehr als einen Werbungtreibenden innerhalb eines Werbeauftrags (Verbundwerbung) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Radio Charivari. Alle Angebote behalten ihre Gültigkeit maximal 90 Kalendertage nach Ausfertigung. 

3. Radio Charivari behält sich vor, einen Auftrag nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich Radio Charivari vor, einzelne Ausstrahlungen wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber mitgeteilt. In diesen Fällen hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen, soweit sie noch nicht durch Ausstrahlung von Werbesendungen erbracht sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 10. Erfolgt die Zurückweisung eines Auftrags oder von Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so hat er unverzüglich für entsprechenden Ersatz zu sorgen. Ansonsten bleibt es bei der Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Wenn die Spotlänge 5 Sekunden unterschreitet, so werden aufgrund des Buchungsaufwandes dennoch 5 Sekunden berechnet.

4. Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen. Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von Radio Charivari vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss spätestens acht Wochen vor dem ersten Tag der Ausstrahlung bei Radio Charivari eingehen. Ein Anspruch auf Rücktritt besteht auch bei Einhaltung dieser Frist nicht. Auch im Falle des aus Kulanz seitens Radio Charivari gewährten Rücktritts sind folgende Storno-Gebühren zu bezahlen: bis zu sechs Wochen vor Vertragsbeginn 30% des Auftragswerts, bis zu vier Wochen vor Vertragsbeginn 70% des Auftragswerts, danach 100% des Auftragswerts. 

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen Unterlagen für die Werbespots inklusive Einschalt- sowie Motivpläne und Tonträger rechtzeitig, mindestens drei Werktage vor dem jeweiligen Sendetermin Radio Charivari zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ãœberprüfung der Sendeunterlagen durch Radio Charivari besteht nicht. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet wurden, wird die vereinbarte Sendezeit voll in Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmündlich durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko für etwaige Ãœbermittlungsfehler. 

6. Soweit Radio Charivari für den Auftraggeber die Produktion von Werbespots vornimmt, werden alle anfallenden Fremdkosten, wie z.B. für Texter, Agentur, etc. sowie die mit dem Auftraggeber für die Werbespotproduktion vereinbarte Vergütung, getrennt in Rechnung gestellt. Die Produktionskosten sind sofort zur Zahlung fällig. Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, die im Rahmen der Werbespotproduktion entstehen, werden dem Auftraggeber nur insofern zur Nutzung übertragen, wie er sie im Rahmen des Auftrags zur Nutzung des Werbespots benötigt. Weitergehende Nutzungsrechtübertragungen sind damit nicht verbunden. 

7. Der Auftraggeber trägt die volle Haftung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit seiner Werbesendungen und stellt Radio Charivari von allen wie auch immer gearteten Ansprüchen Dritter, insbesondere von werbe-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Ansprüchen, frei. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er über sämtliche zur Verwertung und Nutzung im Hörfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die auf den von ihm gestellten Tonträgern oder sonstigen Unterlagen ruhen, verfügt und sie zur Auftragsdurchführung übertragen kann. Er überträgt Radio Charivari sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an dem Gegenstand des Werbeauftrags, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Abrechnung mit GEMA/GVL erforderlichen Angaben mitzuteilen. Im Zusammenhang mit Werbeeinschaltungen des Auftraggebers evtl. anfallende GEMA bzw. GVL-Gebühren werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. 

8. Die vereinbarten Sendezeiten oder sonstigen Termine werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht gegeben werden – es sei denn, sie sind ausschließlich verlangt und von Radio Charivari schriftlich bestätigt worden. 

9. Soweit Werbeausstrahlungen mit Mängeln behaftet sind, die Radio Charivari zu vertreten hat, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung im entsprechenden Verhältnis zum Maß der durch den Mangel ausgelösten Beeinträchtigung der Werbewirkung. Vor einer Minderung ist Radio Charivari zu einer Ersatzausstrahlung berechtigt. Der Auftraggeber hat Radio Charivari schriftlich zur Ersatzausstrahlung aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen. Verstreicht diese Frist oder ist die Werbeausstrahlung erneut nicht ordnungsgemäß im Sinne von Satz 1, so hat der Auftraggeber das Recht zur Zahlungsminderung. Soweit der Auftrag in beiden Fällen gänzlich ausgefallen ist, ist der Auftraggeber zur Rückgängigmachung des Auftrags berechtigt. Der Auftraggeber hat die Werbeausstrahlung unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Vertragsgemäßheit hin zu prüfen und Radio Charivari alle offensichtlichen Mängel binnen zwei Wochen unter genauer Bezeichnung der Beanstandungen schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen sämtliche Ansprüche. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder technischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. 

10. Radio Charivari haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere sog. Kardinalspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach beschränkt auf typische voraussehbare Schäden. Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Ausstrahlung der Werbesendung, ausgenommen bei Vorsatz. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht. 

11. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungen werden als Sammelrechnung pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist in der Regel der Tag der letzten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug wird die weitere Durchführung des Auftrages zurückgestellt, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entstehen kann. Der Auftraggeber haftet seinerseits für den entstandenen Schaden. Verzugszinsen werden mit 9 %-Punkte p.a. über dem Basiszinssatz berechnet. Radio Charivari bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

13. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlichen Ergebnis soweit wie möglich entsprechen.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Online-Werbeschaltungen 

Für alle Verträge über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet, zum Zwecke der Veröffentlichung und Verbreitung, auf den Websites von Radio Charivari gelten ergänzend zu den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen:

1. Werbemittel im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen: – aus Bildern, Texten, Tonfolgen und Bewegtbildern; – aus einer sensitiven Fläche, die beim Anklicken eine Verbindung zu Inhalten herstellt, die unter einer anderen Online-Adresse gespeichert sind, die vom Auftraggeber vorgegeben wird (Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung gekennzeichnet. 

2. Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung für die Platzierung der Webemittel zugrunde liegt, werden die Werbemittel im Einvernehmen der Parteien platziert. Ist ein solches Einvernehmen nicht herstellbar oder sind die Vorstellungen des Auftraggebers nicht zu realisieren, entscheidet Radio Charivari nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind. 

3. Mit Erteilung des Auftrags überträgt der Auftraggeber an Radio Charivari alle für die Nutzung des Werbemittels, bzw. für die vereinbarte werbliche Veröffentlichung in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, Vervielfältigung, Verbreitung, Ãœbertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung, ohne jede räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung. 

4. Ein von Radio Charivari zu vertretender Fehler oder Mangel in der Darstellung der Werbemittel liegt nicht vor bei: – Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- oder -hardware; – Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; – Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten; – unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern und Zwischenspeichern kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste; – Ausfall eines Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. 

5. Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z.B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln (im Onlinebereich) Daten aus der Auslieferung von Werbemitteln auf den vermarkteten Onlineangeboten gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des anwendbaren Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten wird. Sofern beim Auftraggeber anonyme oder pseudonyme (und somit personenbeziehbare) Daten aus dem Zugriff auf die ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten lediglich im Rahmen der jeweiligen Kampagne (soweit der Auftraggeber eine Agentur ist: nur für den konkreten Werbetreibenden, der den Auftraggeber mit der Schaltung der jeweiligen Kampagne beauftragt hat) unter Berücksichtigung des anwendbaren Datenschutzrechts auswerten. Das Gleiche gilt für personenbezogene Daten, die zur Abwicklung von Aufträgen (z.B. nach Gewinnspielen) erfasst wurden.

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