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2000 Euro für zwei alte Pommes?

Ein Künstler fordert Schadenersatz von seiner Galerie - Gericht entscheidet am 9. Februar

2000 Euro für zwei alte Pommes?

München (dapd-bay). Haben zwei über 20 Jahre alte Pommes frites einen Kunstwert von 2.000 Euro? Um diese Frage stritten am Donnerstag vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) ein Künstler und dessen frühere Galerie. Der Mann, der von seinem Anwalt vertreten wurde, fordert Schadenersatz für zwei echte Pommes, die er 1990 als Vorlage für ein aus Gold gegossenes Kreuz benutzt hatte. Die goldene Skulptur "Pommes D'or" hat er längst zurück; die echten Pommes indes sind nicht mehr auffindbar.

Der Vorsitzende Richter sagte, die Galerie habe ihre Pflicht verletzt, weil die damals bei ihr in einer Ausstellung gezeigten Originalpommes weg seien. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass beide Parteien den Pommes einen "gewissen Wert zugemessen" hätten. So habe sie etwa die Galerie bis mindestens 2008 aufbewahrt und mehrfach beim Künstler angefragt, ob er sie zurückhaben wolle. Auch in einem Katalog zu einer Ausstellung waren die echten Pommes samt Preis abgedruckt. Der Künstler hält sie für ein eigenes Kunstwerk.

Eine Zeugin sagte aus, sie habe die beiden Originalpommes im vergangenen Sommer dem Künstler abkaufen wollen. "Er hat uns das für 2.500 Euro angeboten." Sie habe den Preis "akzeptiert". Das Werk hätte gut in ihre Sammlung gepasst. Die Frau gab zugleich an, seit mehr als 20 Jahren mit dem inzwischen in Belgien lebenden Künstler befreundet zu sein und bereits mehrere kleine Arbeiten von ihm geschenkt bekommen zu haben. Das teuerste Werk, das sie bislang von ihm gekauft habe, habe seinerzeit 1.500 Mark gekostet.

Der Anwalt der Galeristin führte an, die Originalpommes seien von dem Künstler "in keiner Weise bearbeitet worden", daher handle es sich nicht um ein Kunstwerk, sondern um "einen profanen Alltagsgegenstand".

Die Galeristin bezeichnete die Zeugenaussage nach der Verhandlung als "reine Gefälligkeit" für den Künstler. Es gehe dem Mann "nur um Kohle". Sie habe ihm "die verschrumpelten Dinger", die Pommes, "schon dreimal angeboten" bevor sie abhanden gekommen seien.

Das Gericht will am 9. Februar eine Entscheidung bekannt geben. Das Landgericht München hatte die Klage des Künstlers zuvor abgewiesen.

dapd

26.01.2012 - 16:46 Uhr

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