Reservierungspflicht?
Zusätzliche Corona-Maßnahmen bei der Bahn
Stand 26.11.20 - 11:44 Uhr
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Wer in der Corona-Krise mit der Bahn fährt, soll dabei möglichst gut vor einer Ansteckung mit Corona geschützt werden. Bund und Länder haben daher neue Regeln für Zugreisen festgelegt. Alle neuen Maßnahmen hier im Überblick.

Foto: Pixabay
Diese Corona-Regeln gelten künftig für Zugreisen
Mehr Platz in den Zügen – dafür weniger Plätze, die reserviert werden können: Das sieht der aktuelle Beschluss von Bund und Ländern zu weiteren Maßnahmen in der Corona-Krise vor.
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Höhere Sitzplatzkapazität in Zügen
Im Beschluss, den Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Abend nach stundenlangen Verhandlungen mit den Länderchefs vorstellte, heißt es konkret: "Für den Bahnverkehr gilt, den Reisenden, die trotz Einschränkungen reisen müssen, ein zuverlässiges Angebot mit der Möglichkeit, viel Abstand zu halten, anzubieten." Der Beschluss sieht dazu vor, die Kapazitäten um mehr als 20 Millionen Platzkilometer pro Tag zu erhöhen.
Konkret bedeutet das für die Bahn, dass die "Sitzplatzkapazität" der Züge deutlich erhöht werden muss, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Als denkbar gilt es, mehr Züge einzusetzen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden.
Verpflichtende Reservierungen in Zügen?
Eine Reservierungspflicht in Zügen wird es auch künftig nicht geben. Die Bahn und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) lehnen das vehement ab. Sie wollen das "offene System" mit viel Flexibilität unbedingt erhalten.
Der Vorschlag von Bund und Ländern sieht vor, dass bei Einzel-Reservierungen nur noch Sitzplätze am Fenster verkauft werden sollen. In allen Zügen wäre dann grundsätzlich nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitz reservierbar. Für gemeinsam reisende Kunden sollen Bereiche vorgesehen werden, in denen auch nebeneinander liegende Sitzplätze reserviert werden können. Einzelheiten soll nun die Bahn festlegen.
Mit Material der dpa.
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