Coronavirus in Bayern
Wer darf wann? So geht es an Bayerns Schulen und Kitas weiter
Stand 11.02.21 - 17:02 Uhr
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Der Lockdown wird grundsätzlich bis zum 7. März verlängert. Es gibt aber zum 22. Februar erste Öffnungen an Schulen und Kitas - aber abhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz.

© Foto: shutterstock
Grundschulen und Kitas öffnen am 22. Februar – bei Inzidenz unter 100
In Bayern sollen Grundschulklassen ab dem übernächsten Montag (22. Februar) an die Schulen zurückkehren – aber nur im Wechselunterricht und nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100.
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Kitas und Kindergärten:
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.
Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.
Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.
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Gymnasium, Real- und Mittelschule
Zudem sollen nach den Abschlussjahrgängen an Gymnasien und beruflichen Schulen dann auch die Abschlussklassen an Real- und Mittelschulen wieder Präsenzunterricht bekommen. Wann auch für alle anderen Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen wieder Wechselunterricht starten könnte, bleibt dagegen weiter offen.
Keine Ferien und teilweise wieder Präsenzunterricht
Weitere Öffnungen an den Schulen in Bayern gibt es nun erst in der Woche nach den ursprünglich geplanten Faschingsferien. Die kurzfristige Streichung der Ferien hatte Söder Anfang Januar unter anderem damit begründet, dass man in dieser Zeit ausgefallenen Präsenzunterricht nachholen könne.
Dies gilt nun also lediglich für die Abschlussjahrgänge an Gymnasien und beruflichen Schulen, die inzwischen wieder Präsenzunterricht bekommen. Die Rücknahme der Streichung der Ferien hatte die Staatsregierung ungeachtet breiter Proteste von Lehrern, Eltern und Schülern wiederholt abgelehnt.
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Fahrschulen einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.
Corona-Tests und Maskenkonzept für Schulen und Kitas
Zusätzliche Testungen sowie ein höherer Schutzstandard bei Masken sind geeignete Maßnahmen, um die Öffnung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen sicher zu gestalten.
Wichtiger Bestandteil des Testkonzept für Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Tagesstätten sind Selbsttests. Sobald diese zur Verfügung stehen, wird das Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren erhalten dann einen freiwilligen Selbsttest pro Woche.
Dem Personal in Kitas und Schulen wird empfohlen medizinische Masken (Op-Masken oder FFP2) zu verwenden. Auch Schülerinnen und Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken im Unterricht und auf dem Schulgelände empfohlen.
Mit Material der dpa
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