Coronavirus in Bayern
Neue Quarantäne-Regeln für Schüler und Lehrer: Das gilt jetzt
Stand 01.03.21 - 13:51 Uhr
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Bisher musste die gesamte Lerngruppe oder sogar die gesamte Klasse für mindestens fünf Tage in Quarantäne gehen, wenn es einen Corona-Fall gab. Diese Regeln wurden jetzt erneut verschärft.

© Foto: shutterstock
Kein «Freitesten» mehr an Bayerns Schulen
An den bayerischen Schulen gelten abermals neue Regeln, die bei einem positiv getesteten Schüler oder Lehrer gelten. Es wird jetzt stärker differenziert, wie lang und eng der Kontakt war – aber auch die Quarantänedauer verlängert sich.
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Diese Regel gab es bisher: Bei einem aufgetretenen Corona-Fall in der Schule musste die Lerngruppe oder die gesamte Klasse für mindestens fünf Tage in Quarantäne gehen.
Dann konnten sich die Schüler mit einem negativen Corona-Test "freitesten" und so wieder in die Schule gehen. Das ändert sich künftig.
Das Gesundheitsamt entscheidet wer in Quarantäne muss
Tritt in Zukunft an einer bayerischen Schule ein Corona-Fall auf, soll jetzt das örtliche Gesundheitsamt entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler als enge Kontaktperson mit einem höheren Infektionsrisiko einzustufen sind oder nicht. Die Kriterien dafür gibt das Robert-Koch-Institut vor.
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Wird ein Schüler als enge Kontaktperson eingestuft, muss dieser Schüler in Zukunft statt fünf Tagen dann für mindestens 14 Tage in Quarantäne gehen. Ein vorheriges „Freitesten“ ist dann nicht mehr möglich.
Nach der zweiwöchigen Quarantäne ist außerdem zusätzlich ein negativer Corona-Test nötig. Damit orientiert sich das bayerische Gesundheitsministerium eine Empfehlung des Robert-Koch-Instituts.
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