Feiern trotz Kontaktbeschränkung
München erlässt Alkoholverbote an beliebten Plätzen
Stand 13.04.21 - 17:42 Uhr
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Die Stadt München reagiert auf die feiernden Menschenmassen an beliebten Plätzen in der Stadt und führt künftig wieder Alkoholverbote ein. Mehr Infos hier.

Foto: Shutterstock
Ab Freitag darf am Gärtnerplatz und am Wedekindplatz kein Alkohol mehr konsumiert werden
Das Konsumieren von Alkohol wird ab Freitag, 16. April 2021, an beliebten Münchner Plätzen verboten. Das hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) unter Leitung von Oberbürgermeister Dieter Reiter mit dem Ziel beschlossen, dort Menschenansammlungen zu unterbinden um die Infektionsrate zu senken. Der Alkoholkonsum führt zu enthemmtem Verhalten und vermehrten Regelverstößen. In einigen Fällen musste die Polizei Räumungen durchführen.
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Von dem Verbot betroffen sind der Gärtnerplatz und der Wedekindplatz, der Konsum von Alkohol ist dort künftig täglich von 18 bis 6 Uhr verboten.
Auch Fußgängerzone vom Alkoholverbot betroffen
Das Alkoholkonsumverbot in der Fußgängerzone wird zeitlich angepasst und gilt ab Freitag, 16. April, ebenfalls täglich von 18 bis 6 Uhr. Auf dem Viktualienmarkt darf weiterhin rund um die Uhr kein Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert werden.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung besteht weiter unverändert täglich von 9 bis 21 Uhr in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, im Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, auf dem Rindermarkt und dem Viktualienmarkt, in der Dienerstraße, Schrammerstraße und Landschaftstraße, im Tal sowie in der Schützenstraße.
- Anzeige -Notbremse in München
Zusätzlich gelten in München ab 14. April verschärfte Lockdown-Regeln („Notbremse“): Private Zusammenkünfte sind nur möglich für die Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Außerdem besteht täglich zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangssperre.
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