Coronavirus in München
Landkreis Fürstenfeldbruck verschärften Maßnahmen für Schulen und Kitas auf Stufe 3
Stand 16.10.20 - 18:03 Uhr
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Die Zahl der Neuinfektionen steigt nicht nur im Landkreis Fürstenfeldbruck stark an. Jetzt hat der Landkreis eine neue Allgemeinverfügung mit verschärften Maßnahmen für Schulen und Kitas erlassen. Hier gilt ab sofort Stufe 3.

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Neue Corona-Regeln für Schulen und Kitas im Landkreis Fürstenfeldbruck
Der Landkreis Fürstenfeldbruck liegt schon seit 08.10.2020 über dem Schwellenwert von 50: Am Donnerstag, 15.10.2020, registrierte das örtliche Gesundheitsamt die höchste Zahl an Neuinfektionen seit langem.
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Insgesamt 70 Personen (Stand 14.10 Uhr) wurden dem Gesundheitsamt innerhalb eines Tages als mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infiziert neu gemeldet. Nach der internen Berechnung des örtlichen Gesundheitsamts erreichte die 7-Tage-Inzidenz-Zahl für Freitag,16.10., den Wert von 79,09 (Stand 14.00 Uhr).
Die 7-Tage-Inzidenz-Zahl für den Landkreis Fürstenfeldbruck überschreitet auch nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und des Robert-Koch-Instituts (RKI) seit fünf Tagen durchgängig den Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Tendenz stark steigend: Der Wert beträgt am 16.10 beim RKI 68,9 (Stand 00.00 Uhr) und beim LGL 68,85 (Stand 08.00 Uhr).
Im Landkreis Fürstenfeldbruck sind Schulen und Kindertagesstätten ebenfalls von den Steigerungen betroffen.
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Stufe 3 des Rahmenhygieneplans für Schulen und Kindertagesstätten
Das Landratsamt Fürstenfeldbruck erlässt begleitend zu den erwarteten Regelungen des Freistaats eine Allgemeinverfügung, in der es die Stufe 3 des Rahmenhygieneplans für Schulen und Kindertagesstätten anordnet, sofern nicht der Freistaat Regelungen für diese Bereiche trifft.
Für die Schulen bedeutet das unter anderem:
- Im Klassenzimmer ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Dies kann zur Folge haben, dass Klassen geteilt und die beiden Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenzunterricht und Lernen zu Hause unterrichtet werden. Dies ist nur dann nicht nötig, wenn die baulichen Gegebenheiten vor Ort die Einhaltung des Mindestabstands auch bei voller Klassenstärke ermöglichen.
- Darüber hinaus ist das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer für alle Schülerinnen und Schüler ab der ersten Jahrgangsstufe verpflichtend.
Für Kindertagesstätten bedeutet das unter anderem:
- Kinder werden in reduzierter Gruppenstärke und mit fester Zuordnung betreut.
- Das Personal muss eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
- Kinder mit einen leichtem Schnupfen und/oder gelegentlichem Husten dürfen nur dann die Kita besuchen, wenn sie negativ auf das Coronavirus getestet worden sind. Zudem müssen sie fieberfrei sein und dürfen zuvor keinen Kontakt zu einer mit SARS-CoV2 infizierten Person gehabt haben.
Neuinfektionen bei Schülern in Fürstenfeldbruck
Das Infektionsgeschehen im Landkreis ist nach wie vor diffus. Unter den Neuinfizierten befinden sich viele Reiserückkehrerinnen und -kehrer, bei einem Betrieb im Landkreis wurden mittlerweile 13 Personen positiv getestet. 11 Personen haben sich auf einer privaten Feier infiziert.
In den vergangenen zwei Wochen gab es an mindestens 15 Schulen unterschiedlicher Schulformen positiv getestete Schülerinnen und Schüler, woraufhin viele Klassen und ganze Jahrgangsstufen in Quarantäne geschickt werden mussten. Fünf Kindertagesstätten sind derzeit von positiven Fällen betroffen.
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Das Testzentrum Fürstenfeldbruck ist nach wie vor extrem ausgelastet. Dort wurden Stand 15.10.2020 über 18.300 Personen getestet, die sog. Positivrate beträgt dort 1,31 Prozent. Bitte beachten, dass sich diese Positivrate nur auf die Personen bezieht, die ihren Wohnsitz im Landkreis Fürstenfeldbruck haben.
Die Zahl der Neuinfektionen ist schon seit längerem auf einem hohen Niveau. Bei vielen der Neuinfektionen ist die Infektionskette nicht mehr nachverfolgbar, d.h. die Personen wissen nicht, bei wem sie sich angesteckt haben. Neue Infektionen ergeben sich unvermittelt, es muss daher damit gerechnet werden, dass sie auch dort entstehen, wo bisher noch keine Infektionen stattgefunden haben. Da es derzeit keine örtlichen Besonderheiten gibt, sind auch keine besonderen Regelungen für den Landkreis angezeigt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 17. Oktober 2020 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 30.10.2020.
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