Geimpft? Ja oder Nein?
Impfstatus-Auskunft tritt in Kraft: Diese Berufsgruppen sind betroffen
Stand 15.09.21 - 14:59 Uhr
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Aktuell wird in Deutschland wieder viel über neue Corona-Maßnahmen diskutiert - auch darüber, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Angestellten erfragen dürfen. Darauf wurde sich jetzt in bestimmten Bereichen geeinigt. Um welche es sich dabei handelt, erfährst du hier.

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Berufsgruppen ab sofort zur Auskunft über Impfstatus verpflichtet
Krankenhausampel, 2G-Regel und eine ausgeweitete Testpflicht an Schulen und Kitas – in den letzten Wochen gab es viele Neuerungen in der Corona-Politik. Zuletzt wurde darüber diskutiert, ob man als Angestellter nach Aufforderung des Arbeitgebers Auskunft über seinen Impfstatus geben muss oder nicht. Nun gibt es eine Entscheidung.
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In diesen Berufen muss der Impfstatus offen gelegt werden
Besonders in Arbeitsbereichen, in denen es einen alltäglichen Kontakt zu gefährdeten Personengruppen gibt, müssen Angestellte auf Anfrage des Arbeitgebers in Zukunft darüber informieren, ob sie geimpft sind oder nicht. Dazu zählen Beschäftigte in Kitas, Schulen, und Pflegeheimen.
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Um den Schutz vor dem Coronavirus in den Kitas zu verbessern und für weniger Ansteckungen zu sorgen, gibt es ab dem 20 September eine Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte. Das hat das bayrische Kabinett nun beschlossen.
Die Angestellten sind dann dazu verpflichtet dreimal in der Woche einen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorzulegen, dafür genügt auch ein Selbsttest. Gerade weil es für Kinder unter 12 Jahren noch keinen Impfstoff gibt und es bereits in den Schulen eine ausgefeilte Teststrategie gibt soll dies nun auch in Kitas eingeführt werden.
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