Coronavirus in Bayern
Gastro, Schule, Kultur: Weitere Corona-Lockerungen in Bayern ab 1. Juli
Stand 29.06.21 - 13:52 Uhr
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Heute (29.06.) hat das Bayerische Kabinett erneute Lockerungen der Corona-Regeln in Bayern beschlossen. Ab dem 1. Juli gelten diese neuen Regeln:

Diese Lockerungen gelten bei einer Inzidenz unter 50
Bayern lockert die Corona-Schutzmaßnahmen erneut. Das beschloss das bayerische Kabinett am Dienstag.
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Das sind die neuen Corona-Regeln ab 1. Juli: (bei Inzidenz unter 50):
Gastro und Kultur:
- Gastronomische Angebote dürfen künftig bis 1:00 Uhr (bisher 24:00 Uhr) zur Verfügung gestellt werden.
- Unter freiem Himmel werden bei Sport- und Kulturveranstaltungen bis zu 1.500 Zuschauer zugelassen. Davon dürfen höchstens 200 als Stehplätze mit Mindestabstand vergeben werden, die übrigen nur als feste Sitzplätze. Indoor gilt hier wie bisher eine Zulassung abhängig von der Raumkapazität, höchstens aber 1.000 Personen. Tagungen und Kongresse werden analog behandelt.
- Überregionale Märkte sollen mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten zugelassen werden.
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Schule:
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 25
- entfällt an den weiterführenden Schulen die Maske am Platz für Schüler und Lehrkräfte, die mindestens zweimal, empfohlen drei Mal wöchentlich einen negativen Testnachweis erbringen._
- In der Grundschulstufe verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Das bleibt zu:
- Volksfeste bleiben verboten
- Discotheken und Clubs müssen geschlossen bleiben
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Bundesweite Notbremse läuft aus
Aufgrund Bundesrechts entfällt zum 1. Juli 2021 die Bundesnotbremse. Damit gibt es keine bundesrechtliche Regelung mehr für Gebiete mit einer 7-Tage-Inzidenz größer als 100.
Sollten einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte künftig wieder eine 7-Tage-Inzidenz größer als 100 aufweisen, gelten auch dort künftig die bayerischen Regelungen, die für den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100 Anwendung finden (z. B. Kontaktbeschränkung auf den eigenen und zwei weitere Hausstände, Veranstaltungen max. 25 Personen indoor und 50 Personen outdoor, Testnachweiserfordernisse in Gastronomie, Beherbergungswesen, Sport und Kultur).
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat in diesem Fall zusätzliche geeignete Infektionsschutzmaßnahmen durch Allgemeinverfügung zu erlassen.
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Freistaat übernimmt Jahresbeiträge für alle bayerischen Grundschüler im Schuljahr 2021/22 bei Neueintritt in einen Sportverein und fördert „Seepferdchen“
Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Kinder weniger Sport gemacht, viele sind aus dem Verein ausgetreten. Dem will Bayern mit aktiver Bewegungsförderung begegnen und die Rückkehr in den Sport für Kinder unabhängig von deren sozialen Verhältnissen unterstützen.
Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, den Jahresbeitrag für alle bayerischen Grundschüler des Schuljahres 2021/2022 bei einem Neueintritt in einen (gemeinnützigen) Sportverein zu übernehmen. Zum ersten Schultag soll dafür jedes Grundschulkind einen Gutschein zur Jahresmitgliedschaft in einem bayerischen Sportverein in Höhe von bis zu 30 Euro ausgehändigt bekommen.
Darüber hinaus will die Staatsregierung das Frühschwimmerabzeichen fördern, das „Seepferdchen“. Zum ersten Schultag bzw. Kindergartentag erhalten die Vorschulkinder und Erstklässler des Schuljahres 2021/22 einen Gutschein über 50 Euro für einen Kurs zum Erwerb des Seepferdchens. Dadurch sollen die Corona-bedingt großflächig ausgefallenen Schwimmkurse kompensiert und die Schwimmfähigkeit der Kinder unterstützt werden.
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