Coronavirus in Deutschland
Beschlussvorlage: das wollen Bund und Länder heute beschließen
Stand 20.01.21 - 14:15 Uhr
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Dass der Lockdown noch einmal verlängert wird, gilt als sicher und auch eine erneute Verschärfung der Corona-Regeln sind möglich. Jetzt sind neue Details vor dem Bund-Länder-Gipfel am Nachmittag bekannt geworden.

© Foto: dpa
Fortsetzung des Lockdowns gilt als sicher
Heute Nachmittag, 19. Januar, wollen Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder erneut über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten.
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Gestern haben sich Merkel und Co. von Wissenschaftlern zum weiteren Vorgehen beraten lassen. Nun liegt die Beschlussvorlage des Bundes vor, welche Maßnahmen heute mit den Ländern noch besprochen werden sollen.
Diese Pläne will Merkel durchsetzen
- Lockdown soll bis zum 15. Februar verlängert werden.
- Private Treffen sollen weiterhin im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet sein. Aber der dringende Appell, alle Kontakte in den nächsten drei Wochen auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.
- In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr sollen FFP2-Masken zur Pflicht werden.
- Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen deutlich reduziert werden. Dieses Ziel soll durch weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten und durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel erreicht werden.
- Bis zum 15. Februar bleiben die Schulen und Kitas grundsätzlich geschlossen. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden.
- Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. FFP2-Maskenpflicht und Schnelltests sollen helfen, die Bewohner zu schützen. So will der Bund eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz.
- Verschärfte Regeln für Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften: Gottesdienste sind nur dann zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.
- Arbeiten im Homeoffice soll überall da möglich gemacht werden, wo es geht. Wenn Arbeiten nur vor Ort möglich ist, sollen Arbeitgeber FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Arbeitgeber sollen darüberhinaus flexible Arbeitszeiten ermöglichen, um den Pendlerverkehr zu entzerren. Ausstattung zum digitalen Arbeiten soll rückwirkend zum 1. Januar für die Unternehmen abschreibbar sein.
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